Winterreifenpflicht

14

1. Allgemeines
Jedes Jahr zur Winterzeit sind viele Autofahrer verunsichert und wissen nicht, was es mit der sogenannten Winterreifenpflicht auf sich hat. Manche machen sich eine Eselsbrücke und merken sich „O(ktober) bis O(stern)“. Als Laie weiß man nur, dass man wohl ein Bußgeld erhalten kann und bei einem Unfall auch Probleme mit seiner Kasko-Versicherung bekommen kann. Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick:

2. Gesetzlich geregelt
Im Gesetz steht unter § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Infolgedessen gibt es keinen festen Zeitpunkt, wann man als Autofahrer Winterreifen benutzen muss. Die sog. Winterreifenpflicht richtet sich nach den tatsächlichen Witterungsbedingungen bzw. jeweiligen Straßenverhältnissen.

3. Tipps zum Thema Winterreifenpflicht

a. Welche Reifen darf man nun verwenden?
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur dergestalt produziert sind, dass sie insbesondere auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen (also Sommerreifen).

Dazu zählen unter anderem Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen tragen.

b. Gibt es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht?
Nein, einen festen Zeitraum gibt es eben nicht. Es gibt auch keine generelle Winterreifenpflicht. Es ist auf jeden einzelnen Tag abzustellen. Es kommt auf die aktuellen Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisse an.

c. Welches Bußgeld droht?
Wer gegen § 2 Abs. 3a StVO verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Das Bußgeld kann sich auf 80,- € erhöhen, wenn man infolge der falschen Bereifung den Verkehr behindert. Ob eine Behinderung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Problematisch können Fälle sein, bei denen Schnee fällt und dieser nicht auf der Straße liegen bleibt. Hier ist im Zweifel das Verfahren einzustellen.

d. Welche Probleme können mit meiner Kaskoversicherung nach einem Unfall im Winter entstehen?
Nach den Versicherungsbedingungen muss man als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten aus dem Vertrag einhalten. Wenn man gegen diese Pflichten verstößt, kann der Versicherer die Versicherungsleistung verweigern, kürzen oder auch den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

In einem Fall, den das Amtsgericht Mannheim zu entscheiden hatte, hat die Kaskoversicherung ihren eigenen Versicherungsnehmer auf Zahlung von 5.000,- € verklagt. Die Kaskoversicherung hat ihm vorgeworfen, gegen die Winterreifen pflicht bzw. die die Versicherungsbedingungen verstoßen zu haben. Das Urteil können Sie hier kostenlos nachlesen.

Infolgedessen bestimmt sich die Winterreifenpflicht nach den Witterungsbedingungen bzw. der Straßenverhältnissen. Es gibt daher keine feste Regel die man als Autofahrer beachten muss.

pexels-photo-29756

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.