Neues Abgasprüfverfahren

ab dem 1.09.2018

 

1. Neues Abgasprüfverfahren für Erstzulassung neuer Pkw

Ab dem 01.09.2018 werden neu zugelassene Pkw mit dem neuen Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren) auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts. Sie richtet sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum.

 

Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte liefert, kann sich in vielen Fällen auch die KFZ-Steuer erhöhen.

 

2. Folge von vielen Betrugsfällen

Das oben genannte Verfahren ist eine Reaktion auf viele „Betrugsfälle“ aus der Vergangenheit. Wir hatten bereits darüber berichtet, welche Firmen unter anderem in den Abgasskandal verwickelt waren, >>>bitte klicken Sie hier<<<

Wir hatten auch darüber berichtet, dass das Bundesland Hessen den VW-Konzern verklagt hatte,  >>>bitte klicken Sie<<< hier. Es gab sogar Fälle, bei denen Manager zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Diesen Bericht können Sie >>>hier nachlesen<<<. Selbst im Umweltministerium soll es zu ominösen Vorfällen gekommen sein. Es sollen unter anderem wichtige Informationen gelöscht worden sein, Diesen Artikel kann man >>>hier nachlesen<<<.

Der Abgasskandal hatte leider viele Protagonisten. Das neue Abgasprüfverfahren war zwingend. Die Image der Auto-Lobby wurde wieder mal stark beschädigt. Nun bleibt abzuwarten, ob die Erwartungen des Gesetzgebers und aller Marktteilnehmer erfüllt werden. Das Verfahren dauert wohl länger, so dass die Lieferung eines Neufahrzeugs in Zukunft wohl länger dauern wird. Lassen wir uns überraschen.

 

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin