1. Erklärung des Begriffs Hauptuntersuchung

Jeder Halter eines Fahrzeugs ist in Deutschland verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen sein Fahrzeug auf Sicherheitsmängel untersuchen zu lassen. Diese Überprüfung nennt man Hauptuntersuchung (im Sprachgebrauch auch als TÜV bezeichnet). Diese Hauptuntersuchung (Abkürzung HU) erfolgt durch staatlich anerkannte Prüforganisationen. Sie wird durch einen HU-Bericht dokumentiert. Der HU-Bericht dokumentiert beweiskräftig den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs und liefert damit positive, mitunter aber auch negative Detailinformationen. Wenn das Fahrzeug frei von Sicherheitsmängeln ist, wird am Fahrzeug eine Prüfplakette (am hinteren KFZ-KENNZEICHEN) angebracht und der Halter erhält eine Prüfbescheinigung sowie einen Stempel im Fahrzeugschein (auch als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet).  In der Mitte der Plakette steht das Jahr und oben am Rand der Monat für die nächste fällige Hauptuntersuchung. Wenn man ein Fahrzeug an oder abmeldet, muss der Prüfbericht der Hauptuntersuchung vorgelegt werden.

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Wenn  (wie auf dem Foto) eine braune Prüfplakette an ihrem Kennzeichen angebracht ist,

dann müssen Sie unbedingt einen Termin für eine neue HU machen.

2. Wo ist die Hauptuntersuchung im Gesetz geregelt?

Sie ist in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Dort steht unter anderem:

„Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.“

 

3. In welchen Zeitabständen hat die Hauptuntersuchung zu erfolgen?

                                                                                                                                                                                                                                 1. Untersuchung                weitere Untersuchung
PKW 36 Monate 24 Monate
Taxis und Mietfahrzeuge 12 Monate 12 Monate
Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate
Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate 24 Monate
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate 24 Monate
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate 12 Monate

 

4. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse – gibt es dafür eine Strafe?

Wenn der Halter eines Fahrzeugs die Frist zur HU überschreitet, dann droht ihm ein Bußgeld. Hier ist ein tabellarischer Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als kleine Übersicht.

Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
bis 2 Monate 0 Punkte 15 Euro nein
von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 25 Euro nein
von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 40 Euro nein
mehr als 8 Monaten 2 Punkte 75 Euro nein

 

Daher ist es wichtig für jeden Halter wichtig, sein Fahrzeug regelmäßig und fristgemäß im Rahmen der HU überprüfen zu lassen.