1. Erklärung des Begriffs
„Deutsches Büro Grüne Karte“

Es kommt hin und wieder vor, dass an einem Unfall ein im Ausland versichertes Fahrzeug  verwickelt ist.

Hat der Unfallgegner sein den Unfall verschuldet, stellt isch die Frage, an wen man seine Ansprüche stellen kann?

Woher bekommt man die Daten?

Wen kann man im Zweifel verklagen, und wo?

Für diesen Fall gibt es das Deutsche Büro Grüne Karte.

Die Korrespondenz mit dem ausländischen Versicherer gestaltet sich nicht allein wegen der Sprachbarriere für gewöhnlich schwierig. Die Regulierungspraxis sowie Haftungs- und Versicherungsbestimmungen der europäischen Staaten unterscheiden sich erheblich. In diesem Zusammenhang erlitten Verkehrsopfer regelmäßig Nachteile, wenn der entstandene Schaden durch ein ausländisches Kfz verursacht wurde. Daher bestand die Notwendigkeit einer Erleichterung der Schadensregulierung für Verkehrsgeschädigte.

Grundlage des länderübergreifenden Systems ist die Uno-Empfehlung Nr. 5, die am 25.01.1949 verabschiedet wurde. Darin sind die Richtlinien des Grüne-Karte-System enthalten. Zu dem Grüne-Karte-System gehören derzeit 46 europäische Länder und vier außereuropäische Länder. In den teilnehmenden Ländern werden zentrale Organisationen von den Kfz-Versicherern (sogenannte Bureau) geschaffen, die dann zuständig für die Durchführung der Aufgaben des Grüne-Karte-Systems sind. Für Deutschland ist der „Deutsche Büro Grüne Karte e. V.“ gegründet worden.

Deutsches Büro Grüne Karte -

Ziele der „Deutsche Büro Grüne Karte e. V.“ sind:

  • Optimierung des Verkehrsopferschutzes bei Unfällen in Deutschland, die von ausländischen Kfz verursacht wurden

  • Vereinfachung des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs, indem innerhalb Europas von der Pflicht des Abschlusses eines Versicherungsschutzes an der Grenze entbunden wird

Aufgaben der „Deutsche Büro Grüne Karte e. V.“ sind die Vergabe von Versicherungsbescheinigungen (Grüne Karte) an seine Mitglieder (Kfz-Haftpflichtversicherer), die ihre Kraftfahrer wiederum mit der Grünen Karte ausstatten. Aufgrund der Grünen Karte wird der Kraftfahrer mit Grenzübertritt so angesehen, als sei er nach den Bedingungen des besuchten Landes im vorgeschriebenen Umfang versichert.

In seiner Funktion als „Behandelndes Bureau“ werden Schadenersatzansprüche zu Lasten des ausländisch „Zahlenden Bureaus“ bearbeitet.
In seiner Funktion als „Zahlendes Bureau“ wird mit der Vergabe der Grünen Karte garantiert, dass die Verpflichtungen aus Verkehrsunfällen im Ausland gegenüber dem „Behandelnden Bureau“ des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, erfüllt werden. Die Regulierung erfolgt auf Grundlage der Gesetze und Verordnungen des Unfalllandes.

Jedes nationale Grüne Karte-Bureau übernimmt die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ausländische Kfz. Das Grüne Karte Büro kann daher wie ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden.

Im Regelfall reguliert das Büro-Grüne-Karte die Schadenfälle nicht selbst, sondern überträgt die Abwicklung einem Mitgliedsunternehmen oder einem privaten Schadenregulierungsbüro. Bei der Zuteilung der Schadenabwicklung sind bestehende „Korrespondenzabkommen“ zwischen inländischen und ausländischen Versicherungen zu berücksichtigen. Welcher Regulierer zuständig ist, hängt grundsätzlich davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer der Unfallverursacher versichert ist.

Sofern das Büro-Grüne-Karte die Pflichten eines Haftpflichtversicherers übernommen hat, kann es auch gemäß §§ 6 Abs. 1 AuslPflVersG, 115 VVG verklagt werden. Es ist also passiv legitimiert. Ein Direktanspruch gegen den Fahrer, Halter und ausländischen Versicherer besteht weiterhin.
Nicht passiv legitimiert sind dagegen die mit der Abwicklung beauftragten Versicherungsunternehmen/Regulierungsbüro.

Deutsches Büro grüne Karte

2. Definition „Deutsches Büro Grüne Karte“

Bei der „Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ (DBGK) handelt es sich um eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Mitglieder des Vereins sind die in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer.
Das Deutsche Büro Grüne Karte ist für die Abwicklung von Haftpflichtschäden aus einem Verkehrsunfall zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kfz ereignet hat. Das Deutsche Büro Grüne Karte ist allerdings nicht für Unfälle im Ausland zuständig.
Die Rechte und Pflichten der Büros werden in einem internationalen Abkommen („Internal Regulations“), welches sich auf die UNO-Empfehlung und der darin enthaltenden EU-Richtlinien, geregelt.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.