Definition des Begriffs Anwartschaftsrecht

Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Eigentum, oft wird es auch als „wesensgleiches Minus zum Eigentum“ bezeichnet. Es ist eine unzerstörbare Rechtsposition und kann zum vollen Eigentum erstarken sobald die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt werden. Zwar ist das Anwartschaftsrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, aber wird allgemein anerkannt als eigenständiges Recht.

Erklärung des Begriffs Anwartschaftsrecht

Ein Anwartschaftsrecht entsteht beispielsweise bei dem Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs unter Eigentumsvorbehalt. Käufer und Verkäufer sprechen in dem Fall meist Ratenzahlung ab, wobei der Käufer von Abschluss des Vertrages an das Fahrzeug nutzen kann. Die Bedingung ist hierbei die Erfüllung des Kaufvertrags. Zahlt der Käufer sämtliche Raten, dann kann der Verkäufer des Fahrzeugs nicht mehr abwenden dass das Eigentum am Fahrzeug auf den Anwartschaftsberechtigten Käufer übergeht. Besteht ein solches Recht, dann kann der Verkäufer nicht mehr über dieses Fahrzeug verfügen, es also nicht an andere Personen veräußern. Eine Ausnahme davon ist die Verfügung durch einen Nichtberechtigten nach den §§932 ff. BGB, die jedoch praktisch von geringer Bedeutung ist.

Bei Unternehmen kommt es vor, dass das Eigentum im Rahmen einer Sicherungsabtretung etwa an einen Kreditgeber veräußert wird. Das Unternehmen darf die Sache weiterhin nutzen. In dem Fall hat das Unternehmen ein Anwartschaftsrecht an der Sache, das wieder zum Vollrecht erstarkt sobald es die Bedingungen des Kreditgebers erfüllt, also den Kredit nebst Zinsen zurückzahlt.

Tricks der Versicherungen

Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen bestreiten vor Gericht regelmäßig die Aktivlegitimation des Klägers. Zwar ist das Anwartschaftsrecht ein geschütztes Rechtsgut, allerdings nur vor Verfügungen und nicht vor Schäden. Daher ist nur der Eigentümer des Fahrzeugs dazu berechtigt, Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen, und liegt keine Prozessstandsvollmacht vor, kann der Inhaber des Anwartschaftsrechts keine Ansprüche aus Schäden am Fahrzeug geltend machen.

Tipps zum Thema Anwartschaftsrecht

Es kann vorkommen, dass ein Fahrzeug, das unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurde, in einen Unfall verwickelt wird. In diesem Fall ist der Eigentümer, also der Verkäufer, berechtigt, nach dem Unfall die unfallbedingten Kosten einzuklagen, nicht der Inhaber des Anwartschaftsrechts. Daher sollten stets die Eigentumsverhältnisse von Anfang an aufgeklärt werden. Für weitere Erläuterungen siehe Aktivlegitimation

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.