Bei Altschäden handelt es sich um am Fahrzeug vorhandene nicht beziehungsweise unreparierte Schäden.

Vor allem im Bereich der Unfallschadensregulierung kann das Vorhandensein eines Altschadens probleamtisch sein. Hierzu lesen Sie bitte den Beitrag: Vorschaden.

Dieser Begriff befindet sich aktuell noch in Bearbeitung!

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.