1. Erklärung des Begriffs Abmeldekosten
Die mit der Abmeldung eines unfallbeschädigten Fahrzeugs sowie die mit der Neuanmeldung des Ersatzfahrzeugs entstehenden Kosten (auch Ummeldekosten genannt) werden in der Regel mit einem Pauschalbetrag berechnet, wobei von den Gerichten sehr unterschiedliche Beträge zugesprochen werden.

Abmeldekosten sind somit Kosten, die mit der Abmeldung eines unfallbeschädigten Fahrzeugs sowie die mit der Neuanmeldung des Ersatzfahrzeugs anfallen.

2. Tricks der Versicherung zum Thema Abmeldekosten
Oft berücksichtigen die Haftpflichtversicherer die Abmeldekosten im Rahmen der Unfallregulierung nicht. Ganz oft wird grundlos und pauschal behauptet, dass ein Anspruch auf Erstattung der Abmeldekosten nicht bestehen würde.

3. Tipps zum Thema Abmeldekosten
Auch hier gilt, dass Sie als Unfallgeschädigter so zu stellen sind, wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass Ihnen grundsätzlich alle Kosten zu erstatten sind, die unfallbedingt eingetreten sind. Dazu gehören auch die Abmeldekosten. Infolgedessen sollten Sie sich eine Kürzung an dieser Stelle nicht gefallen lassen.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.