Eine Weiterabtretung durch den Gutachter

an ein Inkasso-Büro birgt Gefahren!

 

1. Worum geht es in diesem Artikel?

In diesem Artikel geht es um einen neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema „Weiterabtretung“. Dass Gutachter sich ihren eigenen Honoraranspruch gegen den Unfallgeschädigten an sich selbst abtreten lassen, ist gängige Praxis, rechtlich möglich und von den Gerichten anerkannt. Neuerdings versuchen immer mehr Gutachter ihren eigenen Anspruch direkt an eine Verrechnungsstellen mit Inkassoerlaubnis bzw. an ein Inkassobüro weiter abzutreten. Dies mag zunächst bequemer erscheinen, macht aber mittel- und langfristig wohl mehr Ärger als alles andere.

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof die Klage einer Einzugsstelle für Kfz-Sachverständigenkosten abgewiesen hatte,  weil die Abtretungsklausel unwirksam war. Diesen Artikel können Sie hier nachlesen >>>hier klicken<<<

Nun gibt es eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

2. Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell erneut mit der Wirksamkeit einer Abtretung zwischen Unfallgeschädigtem und Gutachter sowie einer anschließenden Weiterabtretung an ein Inkasso-Unternehmen mit Einzugsermächtigung beschäftigt. Der Unfallgeschädigte unterzeichnete zunächst folgende Abtretungserklärung:

„[…].Der SV [Sachverständiger] erhält als Vergütung für die Gutachtenerstellung ein Grundhonorar, das sich am ermittelten Schaden orientiert. Grundlage der Berechnungen ist der im Honorarbereich V ermittelte Wert der aktuellen BVSK-Befragung 2013. Zusätzlich erhält der SV Nebenkosten wie folgt vergütet: 1. Fotosatz: € 2,50 (entspricht € 2,97 inkl. MwSt.) pro Foto, 2. Fotosatz € 1,65 (entspricht € 1,96 inkl. MwSt.) pro Foto; Fahrtkosten € 1,10 (entspricht € 1,31 inkl. MwSt.) pro gefahrenem Kilometer (max. 50 km); Porto/Telefon (pauschal): € 18,00 (entspricht € 21,42 inkl. MwSt.); Schreibkosten pro Seite: € 2,80 (entspricht € 3,33 inkl. MwSt.); Schreibkosten Zweitausfertigung pro Seite € 1,40 (entspricht € 1,67 inkl. MwSt.).

   [Unterschrift Geschädigter]

                 Anschließend unterzeichnete der Gutachter folgende Weiterabtretung:

Der SV bietet hiermit der D[…] [Inkasso-Unternehmen/Klägerin] die vorstehend vereinbarte Forderung inkl. aller Nebenrechte und Surrogate zur Abtretung an. Der SV verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Jegliche Zahlung darf ausschließlich an die Verrechnungsstelle erfolgen!“

  [Unterschrift Sachverständiger]“

Da die Ansprüche des Unfallgeschädigten auf Erstattung der Gutachterkosten gekürzt wurden, versuchte das Inkassobüro, den (abgetretenen) Honoraranspruch des Gutachters vor Gericht durchzusetzen. Die Klage des Inkassobüros wurde jedoch abgewiesen. Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Abtretung zwischen dem Unfallgeschädigten und dem Gutachter wirksam ist. Jedoch ist die Weiterabtretung zwischen Gutachter und dem Inkassobüro -nach Auffassung des Bundesgerichtshofs- unwirksam.

Um Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu vermeiden, sollten Gutachter von Weiterabtretungen eher Abstand nehmen und dafür Sorge tragen, dass der Unfallgeschädigte von Anfang an anwaltlich gut beraten bzw. vertreten wird. Das sollte reichen, produziert keine Kosten und macht den Kunden glücklich.

 

3. Warum ist dieses Urteil für den Gutachter wichtig ??

Der Gutachter ist von diesem Urteil gegen das Inkassobüro unmittel betroffen.

Was viele Gutachter nicht sofort erkennen bzw. verstehen ist, sobald das Inkassobüro kein Geld bekommt (warum auch immer) wendet es sich an den Kunden oder den Gutachter. Dann gibt es nur Ärger. Entweder der Kunde beschwert sich über die Mahnung des Inkassobüros. Oder der Gutachter muss an das Inkassobüro Geld zurückbezahlen. Die Verlockung nach dem „schnellen Geld“ kann dem Gutachter dann sehr schnell zum Verhängnis werden. Zum einen sind Kunden oft sehr verärgert über Mahnungsschreiben von Inkassobüros. Zum anderen hat der Gutachter am Ende mehr Arbeit, Ärger und Kosten wie ohne Weiterabtretung. Schließlich kostet das Inkassobüro den Gutachter Geld.

Wer klug ist, klärt den Unfallgeschädigten auf und empfiehlt ihm einen kompetenten Anwalt. Dadurch spart der Gutachter Zeit sowie Geld und macht seinen Kunden glücklich. Nur glückliche Kunden empfehlen einen Gutachter weiter.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg.