Der DIHK ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder die Industrie- und Handelskammern sind.
Er vertritt in allen Fragen, die das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft betreffen, den gemeinsamen Standpunkt der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit.
Zu den Kernaufgaben des DIHK gehört es, das Wissen der Organisation zu bündeln. Dabei kooperiert der DIHK auf allen seinen Arbeitsebenen mit den IHKs. Der DIHK setzt die Informationen und Erfahrungen der IHKs in Politikberatung in Berlin und Brüssel um und informiert die IHKs über aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und europäischer Ebene.

Die 80 deutschen IHKs sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. IHKs sind Einrichtungen der Wirtschaft für die Wirtschaft. Sie sind die wichtigsten Interessenvertreter aller gewerbetreibenden Unternehmen in den Regionen. Sie nehmen öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr und stehen ihren Mitgliedsunternehmen als serviceorientierte Berater und sachkundige Makler in vielen lokalen, regionalen und überregionalen Angelegenheiten zur Verfügung.

Alle deutschen Unternehmen im Inland – ausgenommen Handwerksbetriebe, Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe – sind per Gesetz Mitglied einer Industrie- und Handelskammer. Sie leisten zu ihrer IHK einen Pflichtbeitrag, der sich an ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert.
Die Industrie- und Handelskammern vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Sie unterliegen nur der Rechtsaufsicht des Landes. Dabei erfüllen sie u.a.folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:

  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes
    Förderung der gewerblichen Wirtschaft, wobei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe
    abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen sind (Lobby der regionalen Wirtschaft)
  • Sicherung des fairen Wettbewerbs
  • Umfassender Service und Unterstützung/Beratung für die Mitgliedsunternehmen
  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen für Gerichte und Behörden (z. B. in Bezug auf Firmenbezeichnungen)
  • Beglaubigung von Handelsrechnungen
  • Erteilung der Erlaubnis zum Vermitteln von Versicherungen
  • Überwachung und Förderung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung, insbesondere unter Beachtung des
    Berufsbildungsgesetzes
  • Durchführung von Fort- und Weiterbildungen mit anerkannten IHK-Abschlüssen, z. B. Fortbildung zum Handelsfachwirt
  • Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen.

Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft repräsentiert die IHK-Organisation das wirtschaftliche Gesamtinteresse aller von ihr vertretenen Wirtschaftsunternehmen. Die Industrie- und Handelskammern werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Unternehmen einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft unterliegen.
3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind Mitglieder der IHKn.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.