Was ist ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes?

 

Der Begriff Verbraucher ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, vergleich § 13 BGB. In dieser Vorschrift steht:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Infolgedessen können auch Unternehmer als Verbraucher einzustufen sein, wenn sie privat ein Rechtsgeschäft abschließen und nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Die rechtliche Einordnung ist daher sehr wichtig und entscheidend dafür, ob besondere Vorschriften für Verbraucher Anwendung finden. Ein wichtiges Recht des Verbrauchers ist das sogenannte Widerrufsrecht. Das ist vor allem bei sog. Kaffeefahrten wichtig. Dazu gibt es hier einen Artikel, >>>hier klicken<<<. Aber auch bei Rechtsfragen zu Thema Verbrauchsgüterkauf kann die Einordnung wichtig sein. >>>klicken Sie hier<<<.

Dieses Widerrufsrecht ist in § 355 BGB geregelt. In der Vorschrift steht:

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
 
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
 
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
Ein Recht zum Widerruf steht einem Unternehmer nach dem Gesetz somit grundsätzlich nicht zu.