Der Bundesgerichtshof (BGH) befindet sich in Karlsruhe und ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Während die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland zur Organisationshoheit der Bundesländer gehören, ist der Bundesgerichtshof hingegen ein Gericht auf Bundesebene. Er untersteht organisatorisch dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit noch vier weitere Gerichtszweige, die der besonderen Gerichtsbarkeit zuzuordnen sind: die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch hier bildet jeweils ein oberster Gerichtshof des Bundes die höchste Instanz: das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, der Bundesfinanzhof (BFH) in München, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.

Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind organisatorisch und personell voneinander unabhängig. Um eine Einheitlichkeit ihrer Rechtsprechung zu gewährleisten, wurden Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gebildet, der wie der Bundesgerichtshof ansässig ist. Der gemeinsame Senat entscheidet, wenn ein Senat eines obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines Senats eines anderen obersten Gerichtshofs abweichen will.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.