Unfallschaden
VHV kürzt und pokert!
1. Wir berichten unter anderem regelmäßig darüber, wie Unfallgeschädigte naiv und ohne Beauftragung eines Anwalts vergeblich versuchen, ihre Schadenersatzansprüche nach einem Unfall alleine gegen eine Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Es kommt nicht selten vor, dass man nur ein Drittel von dem erhält, was einem tatsächlich zusteht. Sie glauben es nicht – dann lesen Sie >>>diesen Artikel<<<.
2. Viele Autobesitzer glauben, der „Fall ist doch klar, da braucht man keinen Anwalt„. In der Realität gibt es keine einfachen oder klaren Fälle mehr. Grund dafür ist, dass die Haftpflichtversicherungen versuchen, an allen Ecken und Kanten zu sparen. Dies geschieht auf dem Rücken der Unfallgeschädigten. Einen Unfallschaden zu regulieren, ist kein Kinderspiel.
3. Sogar bei „einfachen und klaren Fällen“ und anwaltlicher Vertretung ziehen die Haftpflichtversicherungen die Regulierung gerne in die Länge. Manchmal monatelang, manchmal sogar jahrelang. Die Versicherungen möchten mit dem Geld anderer „wirtschaften“. Darüber hatten wir unter anderem >>>hier berichtet<<<.
4. Leidtragende sind nicht nur die Unfallgeschädigten. Auch die vom Unfallgeschädigten beauftragten Personen/Unternehmen sind von der „Sparfalle“ der Haftpflichtversicherungen betroffen. Dazu zählen unter anderem Kfz-Sachverständige, Werkstätten, Autohäuser usw. Dazu kann man >>>hier mehr erfahren<<<.
5. Im vorliegenden Fall wurden nach einem „einfachen und klaren Unfall“ die Kosten des Kfz-Sachverständigen, die Wertminderung und die Reparaturkosten zu Unrecht gekürzt. Der Unfallgeschädigte bekam also die komplette „Kürzungswelle“ der VHV Versicherung zu spüren. Der Kürzung wurde widersprochen und Klage angedroht. Daraufhin zahlte die VHV die Wertminderung und die restlichen Reparaturkosten. Bei den Kosten des Kfz-Sachverständigen pokerte sie und blieb stur. Das kann die VHV gut.
6. Daraufhin haben wir vor dem Amtsgericht Mitte eine Zahlungsklage gegen die VHV erhoben. Das können wir gut. Nachdem die Klage der VHV zugestellt wurde, hat sie plötzlich vollständig und auch die angefallenen Zinsen bezahlt. Das Abrechnungsschreiben kann man >>>hier nachlesen<<<.
Es geht doch!
Die VHV pokert gerne. Viele Unfallgeschädigte fallen darauf rein. Kfz-Sachverständige, Werkstätten und Autohäuser leider auch. Das muss nicht sein. Wenn es der Versicherung nicht weh tut, werden solche „Sparfallen“ weiter erfolgen. Leidtragende werden vor allem Kfz-Sachverständige, Werkstätten und Autohäusern sein, da über diese erfahrungsgemäß Statistiken geführt werden. Die Versicherungen wissen also ganz genau, bei wem man ohne Probleme kürzen kann und beim wem nicht!
7. Wer pokert kann gewinnen, aber auch verlieren. Wer verliert muss bezahlen. Das kann man >>>hier nachlesen<<<.
Jeder kann selbst entscheiden, ob er in die Falle tappen und Geld verlieren möchte. Alle anderen sollten nach einem unverschuldeten Unfall sofort einen kompetenten Anwalt und einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Und zwar immer, da es keine „einfachen und klaren Unfälle“ gibt.
Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
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