Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil –mit Bewährungsstrafe

für zwei Kölner Raser aufgehoben!

 

1.Urteil des Bundesgerichtshofs – Raser

Mit Urteil vom 06.07.2017 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Köln gegen zwei Raser (Autoraser) aufgehoben. Grund dafür war, dass im ursprüngliche Urteil des Landgerichts Köln die Strafe zur Bewährung ausgesetzt war.  Das bedeutet, dass der verurteilte Täter nicht ins Gefängnis muss und die Chance bekommt, sich für die Zeit der Strafe zu „bewähren“ (also sich nicht wiederholt strafbar zu verhalten).

2. Was war passiert?

Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten waren am 14.04.2015 abends zwei stark motorisierten Fahrzeugen (Motorleistungen 171 PS sowie 233 PS) auf dem Weg zu den Rheinterrassen in Köln-Deutz. Schätzungsweise 1200 bis 1500 Meter vor Erreichen des vereinbarten Ziels entschlossen sich die nicht alkoholisierten Angeklagten spontan zu einem „Rennen“. Sie wollten testen wer schneller ist und besser fahren kann. Sie fuhren viel schneller als erlaubt (ca. 95 k/mh in der Stadt) und hintereinander. Einer der beiden „Raser“ (der Vorausfahrende) verlor (während er von hinten bedrängt wurde) die Kontrolle über sein Auto und kam von der Fahrbahn ab. Dadurch erfasste er eine 19-Jährige Studentin. Sie befand sich zum Unfallzeitpunkt auf einem Radweg. Nach dem Unfall erlag sie ihren schweren Verletzungen. Gegen die Raser wurde ein Strafverfahren eröffnet und sie kamen vor Gericht.

 

3. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Köln
Die zuständigen Richter des Landgerichts Köln hatte die beiden Rase jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde den Rasern die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von drei Jahren und sechs Monaten angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.  Die Staatsanwaltschaft hatte  auch die vom Landgericht zugebilligte Aussetzung der Strafen zur Bewährung moniert. Der Tatvorwurf an sich (fahrlässige Tötung) und der Entzug der Fahrerlaubnis (sowie die Sperrzeit) wurden nicht angegriffen, so dass der Bundesgerichtshof darüber nicht zu entscheiden hatte. Die angeklagten Raser hatten ebenfalls Revision eingelegt.

4. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf!

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Köln am 06.07.2017 teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurück verwiesen. Die Revisionen der Angeklagten hat der BGH im Beschlusswege als offensichtlich unbegründet verworfen.

Die Richter am Bundesgerichtshof sind der Auffassung, dass die Aussetzung der Freiheitsstrafen zur Bewährung keinen Bestand haben darf. Zwar habe das Landgericht  Köln beiden Angeklagten rechtsfehlerfrei eine günstige Legalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) bescheinigt. Aber nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Köln jedoch unberücksichtigt gelassen, dass nicht nur der Tod einer unbeteiligten Person fahrlässig herbeigeführt wurde, sondern auch mehrere erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten vorsätzlich begangen wurden. Diese Umstände wurden vom Landgericht Köln nicht genügend gewürdigt.

Der Bundesgerichtshof  führte unter anderem noch sinngemäß Folgendes aus:

Aufgrund der vom Landgericht Köln festgestellten Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Köln und an anderen Orten fehlte es bei der Bewährungsentscheidung zudem an einer ausreichenden Erörterung der Frage, wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde.

 

Die Revision der Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen.

 

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.