Ein Anwaltsvertrag 

kann widerrufen werden!

1. Worum geht es in diesem Artikel?

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell darüber zu entscheiden, ob ein Anwaltsvertrag widerrufen werden kann. Es wird erläutert, was ein Anwaltsvertrag und was ein Widerrufsrecht ist. Darüber hinaus wird erklärt, wann ein Widerrufsrecht überhaupt zum Tragen kommt. Schließlich wird das Urteil des Bundesgerichtshofs erläutert.

2. Was ist ein Anwaltsvertrag?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts stellt einen Anwaltsvertrag bzw. einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Diese Vertragsart ist in § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Je nach Sachlage liegt der Schwerpunkt auf dienstvertraglicher (Beratung, Prozessführung) oder werkvertraglicher (Vertragsentwurf, Gutachten) Ebene. Der Anwalt hat bei seiner Tätigkeit die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu beachten. Seit dem 01.07.2008 müssen Rechtsanwälte auch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beachten. Durch das RDG wurde das bisherige weitgehende Anwaltsmonopol teilweise eingeschränkt. Art und Umfang der Geschäftsbesorgung richten sich nach dem jeweiligen Vertragsinhalt (sog. Mandat), wobei stets zu berücksichtigen ist, dass der Mandant als meist Rechtsunkundiger auf das konstruktive Mitdenken des Rechtsanwalts angewiesen ist und vertraut. Kraft des Anwaltsvertrages ist der Rechtsanwalt daher verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers in den Grenzen des erteilten Mandats nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen. Er muss sein Verhalten so einrichten, dass er Schädigungen seines Auftraggebers, mag deren Möglichkeit auch nur von einem Rechtskundigen vorausgesehen werden können, vermeidet. Welche konkreten Pflichten aus diesen allgemeinen Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich wiederum nach dem Inhalt der jeweiligen Absprache. Insoweit braucht sich der Rechtsanwalt nicht um Aufklärung von Vorgängen zu bemühen, die weder nach der Information des Auftraggebers noch aus Rechtsgründen in innerem Zusammenhang mit dem geltend gemachten Anspruch stehen. An Weisungen ist er grundsätzlich gebunden; doch gilt dies im Hinblick auf die gewünschte Übernahme von Schriftsatzentwürfen des Mandanten nur bedingt. Für die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts gilt seit dem 01.02.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Höhere als die insoweit gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren können nach § 3a RVG mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung (nicht auf Vollmachturkunde) vereinbart werden. In außergerichtlichen Angelegenheiten sind nach der Vorschrift  § 4 RVG auch niedrigere Gebühren möglich.

 

3. Was ist ein Widerrufsrecht?

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass nach dem Gesetz grundsätzlich nur einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht. Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist in dem § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Danach kann ein Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen seine Willenserklärung auf Abschluss eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen –nach Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist– widerrufen. Im Falle eines fristgemäßen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu erstatten. Das Widerrufsrecht findet Anwendung
a. bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, § 312 b BGB,
b. bei Fernabsatzverträgen, § 312 c BGB,
c. bei entsprechender Vereinbarung zwischen den Parteien in den Fällen des § 312 g Abs. 2 BGB,
d. Verbraucherdarlehen, § 495 BGB,
e. bei Vereinbarungen mit Ratenlieferung und Finanzierungshilfen. Das ist der Fall,
  • wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde,
  • der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist,
  • eine Finanzierungshilfe gewährt wurde,
  • wenn zusammengehörende Sachen wie die Bände eines Lexikons nach und nach geliefert und ratenweise bezahlt werden sollen,
  • wenn eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen, beispielsweise bei Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements vereinbart wurde,
  • wenn der Vertrag, etwa mit einem Buchclub, die regelmäßige Abnahme von Ware vorsieht.
 In diesen Fällen (d. und e.) muss der Kaufpreis aber mehr als 200 EURO betragen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.
Das Widerrufsrecht selbst ist in § 355 BGB geregelt. In dieser Vorschrift steht:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
 
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
 
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
4. Was hat der Bundesgerichtshof nun konkret entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Anwaltsverträge den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden können. Der Bundesgerichtshoft vertritt die Rechtsauffassung, dass sich auch Rechtsanwälte moderner Vertriebsformen über Fernkommunikationsmittel, insbesondere über das Internet, bedienen. Infolgedessen müsse der Schutz der Verbraucher gewahrt werden. Daher müssen die Normen des Fernabsatzrechts auch hier angewendet werden.

Im streitgegenständlichen Fall hatte sich der Bundesgerichtshof mit der alten Vorschrift des § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB auseinandersetzen müssen. Es kam darauf an, ob der Anwalt im konkreten Fall sich eines Strukturvertriebs bediente, der für ihn durch Weitergabe von Vollmachtsformularen und Fragebögen eine Vielzahl von Kapitalanlage-Mandaten akquirierte. Dies wurde im vorliegenden Fall bejaht, so dass das Fernabsatzrecht zum Tragen kam.

5. Tipp

Sollten Sie einen Anwalt außerhalb seiner Geschäftsräume beauftragen, so steht Ihnen als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Sie können den Vertrag, nach ordnungsgemäßer Belehrung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, es sei denn, sie haben auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet, vgl. § 356 Absatz 4 BGB. Wird man als Verbraucher nicht auf sein Widerrufsrecht hingewiesen, kann man innerhalb eines Jahres und 14 Tagen widerrufen. Danach ist ein Widerruf nicht mehr fristgemäß möglich, vgl.  § 356 Absatz 3 Satz 2 BGB.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg.