1. Erklärung des Begriffs Abmahnung
Kündigungen wegen verkehrsrechtlicher Vergehen müssen stets das letzte Mittel sein. Bevor einem Arbeitnehmer zwecks Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekündigt wird, sind vom Arbeitgeber vorrangig weniger einschneidende Maßnahmen zu prüfen und ggf. durchzuführen. Solch ein milderes Mittel ist u.a. die Abmahnung.

2. Definition des Begriffs Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen Dauerschuldverhältnis einsetzbar.

3. Tricks der Versicherungen zum Thema Abmahnung
Hatfpflichtversicherungen verweisen manchmal auf interne Probleme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und verzögern so die Regulierung. Es wird oft behauptet, dass die versicherte Firma kein Verschulden treffe und der jeweilige Fahrer/Arbeitnehmer bereits abgemahnt wurde. Im Zuge dessen wird um Geduld gebeten und die Regulierung um mehrere Monate grundlos verzögert.

3. Tipps zum Thema Abmahnung
Zum einen müssen Sie wissen, dass eine Abmahnung angefochten werden kann, wenn sie als ungerechtfertigt und willkürlich empfunden wird. Unter Umständen hat man gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Löschung aus der Personalakte.

Zum anderen müssen Sie wissen, dass sowohl der Fahrer als auch Eigentümer des unfallverursachenden Fahrzeugs und (!) die Haftpflichtversicherung (bei dem das Fahrzeug versichert ist) kraft Gesetzes haftet. Sie müssen sich daher nicht auf interne Probleme und/oder interne Schuldzuweisungen verweisen lassen. Sollten Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sind Ihnen alle unfallbedingten Schäden zu ersetzen.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.