1. Sachverhalt

Im Zuge unserer Tätigkeit haben wir erfahren, dass Versicherungen wie die HUK-Versicherung zu den Unfallgeschädigten Kontakt aufnimmt und bei einigen Unfällen neuerdings „sofort“ Reparaturkostenübernahmen von bis zu 3.000,- € an den Unfallgeschädigten versendet.

Der Unfallgeschädigte hat dann die Möglichkeit, sofort eine Werkstatt seines Vertrauens aufzusuchen und das Fahrzeug reparieren zu lassen. Dies hat zur Folge, dass der Unfallgeschädigte oftmals kein Gutachten in Auftrag gibt und keinen Anwalt beauftragt. Nach der ersten Reparatur wird die erste Summe bis zu einem Betrag von 3.000,- € auch relativ schnell und unkompliziert bezahlt. Man mag es kaum glauben.

Dann geht der Ärger jedoch los:

  1. Es kann passieren, dass nach der ersten Zahlung ein Gutachter der HUK vorbeischaut und ein ergebnisorientiertes Gutachten erstellt. Dann werden willkürlich Kürzungen vorgenommen und die Reparatur moniert. Es geht drunter und drüber.
  2. Oder die HUK bezahlt gar nichts mehr und wendet ein, dass der ursprüngliche Kostenvoranschlag falsch sei. Außerdem wird eingewendet, dass die geltend gemachten Schäden nicht vom Unfall herrühren können.

So oder so hat der Unfallgeschädigte -mindestens- ein Problem. Da ein Teil des Schadens bereits beseitigt wurde, ohne dass ein Gutachten erstellt wurde, kann er nun nicht mehr erfolgreich vor Gericht beweisen, welche Schäden aus dem Unfall herrühren.

2. Unser Tipp bei Kontakt mit Versicherungen

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, insbesondere wenn Sie ihn nicht verschuldet haben, sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Grundsätzlich sollte auch ein Gutachten erstellt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle Kosten zu tragen, die Ihnen kausal durch den Unfall entstanden sind. Sie sind nämlich so zu stellen, wie ohne Unfall. Trotzdem ist Vorsicht geboten, alles hat seine Grenzen. Sie sollten daher gut beraten sein.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.