Wanderunfall

1. Wanderunfall – worum geht es in diesem Artikel? 

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte zu entscheiden, ob Gemeinden bei unzureichender Sicherung von Wanderwegen haften können. Hintergrund war ein tödlicher Wanderunfall eines Mannes.

2. Wanderunfall – was war geschehen?

Im Jahr 2012 kam es auf einem Wanderweg zu einem tödlichen Unfall. Nahe einer Raststätte stürzte ein Mann eine Steilkante hinunter, da ein Holzgeländer nicht für ausreichend Sicherung sorgte. Er fiel kopfüber mehrere Meter in die Tiefe. Die Verletzungen endeten tödlich. Anschließend klagte die Witwe gegen die Gemeinde sowie zwei Gemeindemitglieder. Sie forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz. Ihre Klage ging durch zwei Instanzen. Zunächst klagte sie vor dem Landgericht. Danach ging der Rechtsstreit in die zweite Instanz, nämlich zum Oberlandesgericht.

3. Was sagt das Oberlandesgericht?

Nachdem das Landgericht der Klage stattgegeben hatte, legten die Gemeinde sowie die zwei Gemeindebediensteten Berufung ein. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies diese zurück. Die Beklagten haben 3.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Außerdem sei für materielle Schäden, wie Beerdigungskosten und Unterhaltsschäden in Höhe von 53.000 Euro aufzukommen. Unfallursache sei ein morsches Geländer gewesen. Es wurde von der Gemeinde aus Baumstämmen und Ästen errichtet. Die Konstruktion sei fehlerhaft gewesen, weshalb sie nicht standsicher war. Zudem wurde eine persönliche Haftung der beiden Gemeindebediensteten veranlasst. Sie hatten die Fehlerhaftigkeit erkannt. Dennoch veranlassten sie weder eine Instandsetzung noch sorgten sie auf anderem Wege für die Sicherung der Gefahrenstelle. Da die beiden Gemeindemitglieder nicht verbeamtet waren und die Gemeinde im privatrechtlichen Bereich gehandelt hatte, kann die Witwe persönliche Ansprüche gegen die Bediensteten geltend machen.

Fazit:

Beim Wandern kommt es leider häufig zu Unfällen. Meistens enden diese glücklicherweise nicht tödlich. Oft liegt ein sog. Eigenverschulden vor. Das bedeutet, dass der Verletzte für seine Verletzung selbst verantwortlich war. Es kann aber durchaus auch Fälle geben (wie hier), bei denen ein Dritter haftet. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Jeder Unfall ist konkret zu betrachten und zu bewerten.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht