Das erste „Abgas-Urteil“ zu Lasten eines Autohändlers!

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 14.04.2016 einen Händler verurteilt, ein Fahrzeug der Marke Seat zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt (stark verkürzt und vereinfacht) zugrunde:

Der Kläger hatte im Mai 2014 einen Seat gekauft, in dem ein VW-Dieselmotor (Typ EA 189) eingebaut war, dessen Schadstoffausstoß klar über den Nennwerten lag.  Dieser Motor ist vom VW-Abgasskandal betroffen. Am 29. Oktober 2015 forderte der Käufer den Verkäufer, ein hunderprozentiges Tochterunternehmen der VW AG, bis zum 13. November 2015 den Mangel zu beheben und drohte eine Rücktritt vom Kaufvertrag an. Am 2. November teilte der Händler mit, dass an dem Problem gearbeitet werde. Als es am 2. März 2016 noch immer nicht behoben war, erklärte der Käufer die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.

Das Landgericht München I sprach dem Kläger sowohl die Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich etwaiger Nutzungsvorteile) als auch den Ersatz seiner sonstigen Kosten (wie Zulassung, Garantieverlängerung, Zusatzausstattung) zu. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der niedrige Schadstoffausstoß des Fahrzeugs ein Teil der Vereinbarung zwischen den Parteien und für den Kläger maßgebliches Verkaufsargument war, so dass ein Mangel vorlag. Das Wissen über die manipulierten Abgaswerte seitens VW müsse das beklagte Autohaus sich aufgrund seiner Stellung als hundertprozentige Konzerntochter auch zurechnen lassen. Es habe sich in der Außendarstellung ausdrücklich als Teil des VW-Konzerns präsentiert und dessen werbliche Aussagen, unter anderem zum Kraftstoffausstoß der Fahrzeuge, als eigene übernommen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Sobald uns neue Informationen zum VW-Abgasskandal vorliegen, werden wir diese veröffentlichen.