Unfallregulierung – NICHT OHNE EINEN ANWALT
Unfallregulierung: Der folgende Beitrag soll den Unfallgeschädigten die Augen öffnen und zeigen, wie schnell man zum Opfer einer Versicherung werden kann. Systematisches Täuschen und das Kürzen von berechtigten Zahlungsansprüchen ist Programm. Für die Versicherungen geht es um MILLIARDEN.
1. Sachverhalt der Unfallregulierung
Frau X wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Dadurch wurde ihr 2 Jahre junges Fahrzeug beschädigt. Sie ging zu einem Autohaus und ließ sich einen Gutachter empfehlen. Der Gutachter kam unter anderem zu folgendem Ergebnis:
- Reparaturkosten netto 2.153,00
- Wertminderung 450,00
Frau X reichte das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und erlebte ihr blaues Wunder.
2. Abrechnung der DEVK
Die gegnerische Haftpflichtversicherung kürzte an allen Ecken und Kanten und kam zu folgendem Ergebnis:
- Reparaturkosten netto 1.609,88
- Wertminderung 0,00
Weiterhin wurde einfach eine Mithaftung von 25 % angenommen, also Frau X wurden von der kleingerechneten Summe, nochmals 25 % abgezogen.
4. Methode der Haftpflichtversicherungen
Die Methode ist im Ergebnis immer die Gleiche. Es wird versucht, alle Positionen zu streichen und/oder zu kürzen. So auch hier.
- Hier wurden die Stundenverrechnungssätze gekürzt und zwei Urteile des Bundesgerichtshofs zitiert. Dabei wurde genau das Gegenteil von dem behauptet, was in den Urteilen tatsächlich steht. Ein Laie glaubt was er liest und nimmt es anstandslos hin.
- Oft werden sogenannte Prüfberichte erstellt und als Rechtfertigung der vorgenommenen Kürzung benutzt. Solche Prüfberichte werden von vielen Gerichten nicht akzeptiert.
- Die Kosten für eine notwendige Beilackierung wurde gestrichen, obwohl der Unfallgeschädigte einen Zahlungsanspruch darauf hat.
- Die Wertminderung wurde komplett gestrichen, obwohl diese unfallbedingt eingetreten und durch einen Gutachter beziffert wurde.
- Es wurde grundlos eine Mithaftung angenommen. Gerade Haftungsfragen sind schwierig und daher durch einen Laien nicht auf Richtigkeit zu überprüfen. Diese Ungewissheit machen sich Haftpflichtversicherungen gerne zu Nutze.
4. Nach unserer Beauftragung
Nach den Kürzungen überwies Frau X das Geld zurück und beauftragte uns. Wir stellten in einem sechsseitigen Schreiben die Sach- und Rechtslage aus unserer Sicht dar und widersprachen der falschen Abrechnung. Nach Erhalt unseres Schreibens erfolgte eine vollständige Regulierung aller Ansprüche. Die Mandantin erhielt daraufhin fast das Dreifache !
Eine Kopie der Abrechnungsschreiben kann eingesehen werden!
Die Fakten sprechen für sich und bedürfen wohl keiner weiteren Kommentierung. Das ist die traurige und tägliche Realität in der Unfallregulierung. Lassen Sie sich als Unfallgeschädigter nicht täuschen und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt und einen Gutachter Ihrer Wahl.
Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Das ist nichts neues, es gibt fast keine Versicherung mehr die noch nach der derzeitigen Rechtsprechung abrechnet. ist doch klar! wenn sich von 10 Betroffenen nur 6 od. 7 wehren, ist immer noch viel Geld verdient! Leider ist unsere Regierung nicht in der Lage endlich mal einen Riegel vorzuschieben, die Rechtsprechung ist eindeutig, die Gerichte werden mit rechtswidrigen Kürzungen der Versicherungen zugemüllt, die BAFIN tut nichts, und unsere Politiker halten auch ganz unverblümt die Hand auf.
Jetzt mal ganz naiv gefragt. Ist das Verhalten der Versicherung (Urteile falsch zitieren etc.) nicht Vorsatz, und könnte als Betrug ausgelegt werden? Dann sollte man doch nach so einer Regulierung mal einen Schritt weiter gehen und eine entsprechende Anzeige (ginge doch wohl auch über die Staatsanwaltschaft) einreichen …
Unglaublich, dass die Reparaturkosten so niedrig angesetzt wurden. Dann wird man schon angefahren oder anderswie in einen Unfall verwickelt und dann muss man auch noch kämpfen für eine richtige Abrechnung. Sollte man bestenfalls direkt einen Rechtsanwalt beauftragen, oder erstmal warten, ob die Abrechnung stimmt?
Gut zu wissen, wie die Versicherungen manchmal handeln. Man sollte sich echt nicht täuschen lassen. Am besten sollte man sich gut informieren.
Als schuldlos Geschädigter hat man die besten Karten: Da MUSS die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen, den man am besten von Anfang an mit der Vertretung betraut, egal ob es Probleme gibt oder nicht. Manchmal reicht das schon aus, um unverschämtes Verhalten der Versicherung von vorneherein zu vermeiden, manche Versicherungen probieren es trotzdem – und erhöhen damit nur die Anwaltskosten, die sie selber bezahlen müssen ;-)
Mein Mann hatte letzte Woche einen Autounfall. Der Unfall war nicht seine Schuld. Es ist gut zu wissen, dass man vorsichtig sein muss, wenn man einen verkehrsrechtlichen Anspruch bei einer Versicherungsgesellschaft geltend macht. Ich denke, es ist ein kluger Tipp, dann einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, damit man das bekommt, was einem zusteht. Wir werden uns das genauer ansehen!