Eine Überwachungsorganisation (auch Überwachungsstelle, Kontrollstelle oder Prüfstelle genannt) ist eine privatrechtliche Organisation, die im Auftrag des Staates (als Beliehene) öffentliche Aufgaben wahrnehmen kann. In der Regel nehmen die Überwachungsorganisationen sicherheitstechnische Prüfungen vor. Das heißt, dass sie bestimmte Anlagen, Maschinen oder Produkte auf Gefahren für den Nutzer oder die Öffentlichkeit überprüfen. Solche Überprüfungen sind zum Beispiel in § 29a Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und in § 37 Abs. 5 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) vorgesehen.

Überwachungsorganisationen für den Straßenverkehr

Die praktisch bedeutendste Rolle spielen die Überwachungsorganisationen im öffentlichen Straßenverkehr. Gemäß § 29 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen zulassungspflichtige Fahrzeuge nämlich regelmäßig überprüft werden. Die Überprüfung bezieht sich auf Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, Umweltverträglichkeit und die Einhaltung der „Bau- und Wirkvorschriften“. Details hierzu finden sich in den Anhängen VIII und VIIIa der StVZO. Die bekannteste Überwachungsorganisation in Bezug auf den Straßenverkehr ist der TÜV (technischer Überwachungsverein). Neben dem TÜV gibt es noch weitere Überwachungsorganisationen, die sich mit der Sicherheit von Fahrzeugen im Straßenverkehr befassen. Dazu zählen unter anderem die DEKRA, die KÜS, die FSP und GTÜ.

Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP und KÜS sind vor allem für die Hauptuntersuchung (HU) zuständig. Bei der Hauptuntersuchung werden mehrere Fahrzeugteile auf Beschaffenheit und Funktionsweise überprüft. Die Untersuchung soll sicherstellen, dass nur verkehrstaugliche Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. So wird gewährleistet, dass es nicht zu schweren fahrzeugbedingten Unfällen kommt. Der Fahrzeughalter muss die Kosten für eine solche Untersuchung tragen, denn er zieht auch den Nutzen aus dem Fahrzeug. Momentan liegen die Preise für eine Hauptuntersuchung zwischen 80,- Euro und 200,- Euro. Eine separate Abgasuntersuchung ist seit 2009 nicht mehr nötig. Die Abgasuntersuchung ist nun immer in der Hauptuntersuchung enthalten.

Hauptuntersuchung ist Pflicht!

Hauptuntersuchungen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Nach Abschluss einer Untersuchung wird eine Prüfplakette am Fahrzeug angebracht, die anzeigt, wann das Fahrzeug wieder überprüft werden muss. Ist die Hauptuntersuchung um zwei Monate überzogen, droht ein Bußgeld. Je länger der Halter überzieht, desto höher wird das Bußgeld. Je nach Dauer und Fahrzeug können sogar Punkte in Flensburg die Folge sein. Das kann insbesondere für Fahranfänger unangenehm werden. Wie oft ein Fahrzeug überprüft werden muss, hängt von der Art des Fahrzeugs ab. Lesen Sie mehr dazu hier.

Wieso gibt es Beliehene?

Der Gedanke, Unternehmen mit staatlichen Befugnissen auszustatten, kann auf den ersten Blick überraschen oder erschrecken. Dass der Staat bestimmte Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, hat aber Gründe. Ein gutes Beispiel dafür bietet die geschichtliche Entwicklung des TÜV. Zur Zeit der Industrialisierung gab es viele Unfälle mit Dampfmaschinen mit großen Personen- und Sachschäden. Um das zu verhindern hat die Industrie einen Verein gegründet, der auf selbständiger Basis die Maschinen kontrolliert. Die Kontrollen waren dabei so effektiv, dass der Staat irgendwann keine Notwendigkeit mehr dafür sah, Mitglieder solcher Organisationen selbst zu überprüfen. Staat und die Unternehmen profitieren davon: Es gibt deutlich weniger Unfälle, und das vor allem aufgrund des umfangreichen technischen Wissens der Prüfstellen. Eine Notwendigkeit, eigene Behörden zu errichten und mit der Überprüfung zu betrauen, fiel deswegen weg. Im Laufe des technischen Fortschritts haben die Organisationen Überprüfungen auf weitere Gebiete ausgeweitet. Dazu gehören vor allem die Bereiche Elektrotechnik Brandschutz, Kraftfahrzeuge und Produktsicherheit.

Weitere Beispiele für Beliehene

Beliehene gibt es nicht nur in Form von Organisationen. Auch natürliche Personen können mit staatlichen Aufgaben betraut sein. Dazu gehören

  • Amtsärzte,
  • Notare,
  • amtlich anerkannte Sachverständige,
  • der Flugkapitän („Luftfahrzeugführer“, § 12 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz),
  • der Schiffskapitän (§ 121 Abs. 2 Seearbeitsgesetz), und
  • Schornsteinfeger.

Flugzeugs- und Schiffskapitäne werden zum Beispiel mit polizeiähnlichen Befugnissen ausgestattet, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin