UberBlack

als Mietwagen-App rechtlich zulässig?

1. Wer ist Uber?

Die Firma Uber ist ein amerikanisches Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in den USA – in San Francisco. Diese Firma bietet in vielen Städten weltweit online einen Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung an. Es gibt verschiedene Dienste mit verschiedenen Namen. Einer der angebotenen Dienste wird als UberBlack bezeichnet. Den interessierten Fahrgästen werden über eine Smartphone-App oder auf einer Webseite Mietwagen mit Fahrer vermittelt.  Die Fahrer sind private Fahrer mit einem eigenen Auto. Dafür verlangt das Unternehmen eine Provision von bis zu 20 Prozent des Fahrpreises.

2. Was ist passiert bzw. warum gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung?

Die Taxiunternehmen sind über diese „Konkurrenz“ natürlich nicht erfreut und sehen in dieser Tätigkeit ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, insbesondere gegen § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Die Fahrten des angebotenen Dienstes Uberblack wurden in Deutschland von Mietwagenunternehmen mit Fahrern durchgeführt, die einen Personenbeförderungsschein haben, ausreichend versichert sind und eine behördliche Genehmigungen besitzen.

Einem Berliner Taxiunternehmen war das nicht genug. Er klagte gegen die Firma Uber vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung. Zunächst gewann er vor dem Landgericht Berlin. Uber wollte sich das Urteil nicht gefallen lassen und ging in die zweite Instanz. Aber auch das Kammergericht gab dem Berliner Taxiunternehmen Recht. Beide Gerichte vertreten die Rechtsauffassung, dass Mietwagen nur für Fahraufträge bereitgestellt werden, die zuvor am Unternehmenssitz eingegangen sind. Bei Uber gehen die Aufträge aber nicht am Unternehmenssitz ein, sondern über den Uber-Server auf der App.

Fachanwalt Verkehrsrecht-berlin

Der Bundesgerichtshof sieht es genauso

Der Bundesgerichtshof hat sich der Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts angeschlossen. Darüber hinaus stellen sich die Richter am Bundesgerichtshof jedoch die Frage, ob ein Verbot von UberBlack möglicherweise gegen unionsrechtliche Vorschriften der Dienstleistungsfreiheit verstoßen könnte. Deshalb hat der Bundesgerichts dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob es sich bei dem Dienst UberBlack um eine Verkehrsdienstleistung handelt.

uberblack

Europäischer Gerichtshof

Wenn der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis kommt, dass der Dienst UberBlack eine Verkehrsdienstleistung ist, kann der Dienst UberBlack verboten werden. Andernfalls könnte ein Verbot gegen das EU-Recht verstossen und wäre nicht ohne Weiteres möglich. Es bleibt spannend und rechtlich nach wie vor kompliziert.

Dieser Text wurde erstellt durch: Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.