Toiletten an der Autobahn

1. Worum geht es in diesem Artikel?

Dieser Artikel klärt darüber auf, ob Toiletten des Konzepts Sanifair an Autobahnen kostenfrei sein müssen. Hierüber hatte das Verwaltungsgericht Koblenz zu urteilen. Jeder Autofahrer wünscht sich einen Kostenfreien Zugang zu Toiletten an der Autobahn.

2. Was war geschehen?

In Rheinland-Pfalz gibt es etliche Rastanlagen an den Autobahnen. Davon sind 39 Tankstellen und Raststätten. Weitere 43 Parkplatzanlagen bieten kostenlose öffentliche Toiletten. Ein Großteil der WCs an den Tankstellen und Raststätten ist mit dem Sanifair-Konzept ausgestattet. Für die Nutzung zahlt jede Person 70 Cent. Im Gegenzug erhält man dafür 50 Cent in Form eines Wertbons. Dieser kann überall dort eingelöst werden, wo sich Sanifair-Einrichtungen befinden. Beispielsweise noch in der gleichen Raststätte.

Der Kläger befährt sowohl aus privaten als auch aus beruflichen Gründen oft die Rheinland-pfälzischen Autobahnen. Er forderte vom Land Rheinland-Pfalz, dass er die Toiletten mit Sanifair-Konzept kostenlos nutzen dürfe. Das Land lehnte dies jedoch ab. Daraufhin erhob der Mann Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese richtete sich gegen das Land Rheinland-Pfalz.

3. Was sagt das Verwaltungsgericht Koblenz?

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Klage sei unzulässig. Unschlüssig sei, welches Handeln der Verwaltung durch das Land vorgenommen werden solle. Aus dem Antrag ginge also nicht hervor, welches Tun oder Unterlassen der Kläger fordere. So sei das Land nicht befugt über die kostenlose Nutzung von Sanifair-Einrichtungen zu bestimmen. Dies sei Sache der Bundesrepublik. Deutschland traf alle Regelungen mit dem Sanifair-Unternehmen im Rahmen ihres Vertrags. Zudem habe der Kläger keinen Anspruch auf kostenfreie Nutzung der Toiletten. Es stehe allen Verkehrsteilnehmern offen, die öffentlichen kostenfreien Toiletten zu nutzen. So könne auch der Kläger diese in Anspruch nehmen. Ebensowenig ergebe sich eine Anspruch auf kostenlose Nutzung der Sanifair-Toiletten aus dem Grundrecht. Der Grundsatz der Daseinsvorsorgen sowie die Menschenwürde und die allgemeine Handlungsfreiheit werden vorliegend nicht verletzt. Durch die Rechtsprechung wurde geklärt, dass Teilhaberechte aus den Grundrechten, sowie der Daseinsvorsorge nicht kostenlos sein müssen.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht