Das Strassenverkehrsgesetz (StVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält. Es trat am 01. Juni 1909 in Kraft, eine Neubekanntmachung erfolgte 2003 und regelt das Gebiet des Verkehrsrechts zusammen mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weitestgehend.

Der Vorläufer des deutschen Straßenverkehrsgesetzes war das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909. Der Reichsgesetzgeber übte damals, erstmals generelle Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht aus. Im Vordergrund standen dabei die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen, die aufgrund der Zunahme der Motorisierung immer notwendiger wurde. Das Gesetz enthielt aber auch schon einzelne Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.
In der Nachfolge trat das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik Deutschland am 23. Januar 1953 in Kraft. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung wurden einige Vorschriften des Gesetzes mittlerweise geändert. Die Haftung entspricht, abgesehen von mehrfachen Anpassungen hinsichtlich Obergrenzen, heute noch weitgehend unverändert den Regelungen von 1909.

Das Strassenverkehrsgesetz gliedert sich in sieben Teile:

Teil I Verkehrsvorschriften

Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG, die das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, weitere Rechtsverordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen. Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Teil II Haftpflicht

regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall (Gefährdungshaftung).

Teil III Straf- und Bußgeldvorschriften

enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch und das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen (0,5-Promille-Grenzwert, § 24a StVG).

Teil IV Fahreignungsregister
umfasst die Vorschriften für das Fahreignungsregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der „Flensburg-Punkte“).

Teil V Fahrzeugregister

befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält.

Teil VI Fahrerlaubnisregister

regelt die örtlichen und das zentrale Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und dokumentiert, ob diese noch gültig bzw. entzogen sind.

Teil VII

enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.