Rechtsschutzversicherung – Definition, Begriffserklärung, rechtliche Hintergründe

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Was eine Rechtsschutzversicherung ist, ist in § 125 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wie folgt beschrieben:

Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.

Es handelt sich dabei um eine so genannte „Kostenversicherung“. Das heißt: Sie ist dafür da, Kosten abzudecken. Als Rechtsschutzversicherung soll sie die Kosten eines Rechtsstreits abdecken.

Warum gibt es Rechtsschutzversicherungen?

Unter Juristen gibt es ein Sprichwort: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Jetzt wird sich manch einer denken: „Moment mal, jeder Richter ist doch gemäß Artikel 20 III des Grundgesetzes (GG) an Recht und Gesetz gebunden“. Das ist richtig. Gesetze lassen aber oft Fragen offen, die ein Richter klären muss, um einen Fall zu entscheiden. Zwei Richter können ein Gesetz unterschiedlich auslegen. Es kann deshalb sein, dass zwei Richter denselben Fall unterschiedlich entscheiden würden. Einige Richter schenken den höchstrichterlichen Urteilen auch wenig Beachtung, sondern legen die Gesetze so aus, wie sie es selbst für richtig halten. Das können sie auch mit Recht tun, denn sie sind gemäß Art. 97 GG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Insbesondere führt so ein Abweichen von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht automatisch zu einer strafbaren Rechtsbeugung. Es ist möglich, dass man sich durch zwei oder drei Instanzen klagen muss, bis man Recht bekommt.

Der Schutz vor der Kostenexplosion

Manchmal ist auch ganz klar, wer Recht hat und wer nicht. Trotzdem gibt niemand gerne sein Geld heraus, und manch einer nicht mal, wenn man ihn dazu auffordert. Gerade große Unternehmen warten oft und gerne ab, ob sie überhaupt verklagt werden. Denn unterm Strich rentiert sich das häufig. Das heißt: Man muss manchmal sein Recht mit einem Rechtsanwalt durchsetzen. Und egal, ob Zivil- oder Strafprozess: Bei einem Rechtsstreit entstehen immer Kosten. Der Anwalt berät seinen Mandanten, bearbeitet den Fall, schreibt und verschickt Schriftsätze. Oft kommt es auch zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Beide Anwälte erscheinen. Das Gericht lädt vielleicht Zeugen und holt Gutachten ein. Je nachdem, um wie viel Geld gestritten wird, und wie aufwändig der Prozess ist, entsprechend hoch sind auch die Prozesskosten. Wenn eine Partei das Urteil für falsch hält, kann sie in Berufung oder Revision gehen. So kann auch ein einfacher Rechtsstreit schnell immense Kosten erzeugen. Das Risiko, dass man einen Rechtsstreit verliert, besteht immer. Und auch, wenn man den Prozess zum Teil gewinnt, muss man vielleicht Prozesskosten zahlen.

Die Rechtsschutzversicherung soll dieses finanzielle Risiko eines Rechtsstreits ausschließen.

Ein kleines Beispiel hierzu:

Jemand behauptet, ein Arzt habe ihn falsch behandelt. Deswegen habe er Schäden am Körper erlitten. Also verklagt er den Arzt vor dem Landgericht auf Schadensersatz. Die Höhe des behaupteten Anspruchs beträgt 10.000,- €. Die dadurch entstehenden Prozesskosten belaufen sich auf etwa 3.500,- €. Dazu gehören die Anwaltskosten für beide Parteien und die Gerichtskosten. Zusätzlich muss ein Gutachten eingeholt werden. Der Gutachter erhält hierfür 5.000,- €. Insgesamt entstehen also Kosten in Höhe von 8.500,- € nur durch den Rechtsstreit. Diese ganzen Kosten müsste der Kläger vorstrecken.

Sie können sich sicherlich vorstellen, was passiert, wenn diese Entscheidung ihrerseits einem oder zwei weiteren Gerichten vorgelegt wird. Am Ende muss jemand vielleicht alle Kosten alleine tragen.

Herstellung der Waffengleichheit

Wie man an dem Beispiel sehen kann, muss manchmal ein Kläger hohe Kosten vorstrecken. Manche Kläger können solche Kosten überhaupt nicht selbst tragen. Wenn der Prozessgegner über viel Kapital und spezialisierte Rechtsabteilungen verfügt (bei Banken, Versicherungen und großen Unternehmen der Fall), besteht ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien. Denn die großen Rechtsabteilungen sammeln viel Spezialwissen und können sich viele teure Prozesse gleichzeitig leisten. Eine Privatperson genießt diese Vorzüge nicht. Mit einer finanzstarken Rechtsschutzversicherung an ihrer Seite kann sie ihrem Prozessgegner aber eher auf Augenhöhe begegnen.

Wann ist eine Versicherung sinnvoll?

Ob es sinnvoll ist, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, ist eine Frage des Einzelfalls. Jeder Mensch hat andere Lebensumstände und andere Risiken im Alltag. Es gibt verschiedene Rechtsschutzversicherungen von verschiedenen Anbietern, die verschiedene Fälle abdecken. Neben der privaten Rechtsschutzversicherung gibt es eine für Firmen und Selbstständige, Verkehrs-, Berufs- und Fahrzeugrechtsschutzversicherungen. Bis zu welcher Höhe die Prozesskosten abgedeckt sind, und in welchen Fällen, richtet sich nach dem konkreten Vertrag.

Verhältnis: Prämie zu Risiko

Jeder Vertrag hat eine andere Prämie (die man „für den Versicherungsschutz zahlt“). Wie hoch die ist, ist in der Regel abhängig davon, was alles von der Versicherung umfasst ist. Wer eine „Rundum-sorglos-Versicherung“ möchte, zahlt mehr, als wenn er einzelne „Pakete“ kombiniert, abwählt oder zusätzliche aufnimmt. Es muss immer abgewogen werden: Ist es wahrscheinlich, dass dieser Versicherungsfall eintritt? Steht die Prämie in einem angemessenen Verhältnis zu dieser Wahrscheinlichkeit? Verschwende ich damit nur Geld, oder decke ich damit ein echtes Risiko ab?

Hier lässt sich bares Geld sparen: Wer immer Zug und nie Auto fährt, und nicht selbständig ist, braucht bestimmte Pakete oder Policen nicht. Informieren Sie sich immer, was Sie abwählen können, was Sie betrifft und was nicht. Vielleicht hat auch Ihr Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die für bestimmte Fälle gilt. Oder Sie haben selbst eine Versicherung abgeschlossen, die die Prozesskosten abdeckt (zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung, §§ 100, 101 VVG).

 

Worauf Sie achten sollten

Die Deckungssumme

Versicherungen sind im absoluten Regelfall auf eine Deckungssumme begrenzt. Das heißt, dass Prozesskosten nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag gedeckt werden. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Regelmäßig sind die Deckungssummen aber so hoch, dass es irrelevant ist. Bei Rechtsschutzversicherungen können zum Teil Prozesskosten in Höhe von einigen Hunderttausend Euro erstattet werden. So viel wird kaum ein Prozess kosten.

Die Selbstbeteiligung

Manche Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor. Das heißt, dass bis zu einem bestimmten Betrag der Versicherte die Kosten selbst tragen muss (in der Regel sind das maximal ein paar hundert Euro). Was darüber hinausgeht, trägt die Versicherung. Diesen Betrag bekommen Sie von der Gegenseite als Prozesskosten gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) ersetzt, wenn Sie den Prozess gewinnen. Unter Umständen kann es sogar lohnender sein, bei kleineren Prozessen die Kosten selbst vorzustrecken, denn einige Versicherer kündigen schon nach dem ersten Schadensfall den Vertrag oder erhöhen die Prämie.

Die Wartezeit

In der Regel gibt es eine dreimonatige Wartezeit. Das heißt, dass in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss kein Versicherungsschutz besteht. Einige Versicherer sehen auch ein halbes Jahr Wartezeit vor.

Sehr wichtig: Was gilt als Schadenszeitpunkt?

Einige Versicherer berufen sich darauf, dass die Ursache für den Versicherungsfall schon lange vorlag, bevor die Versicherung überhaupt abgeschlossen wurde. Man sollte deshalb besonders genau darauf achten, was der Versicherer als „Schadensfall“ ansieht. Im besten Fall enthält die Rechtsschutzversicherung die Regelung, dass das schadensverursachende Ereignis maßgeblich ist. Man spricht hierbei von der Ereignistheorie.

Sonstige Ausschlüsse

In einigen anderen Fällen wird auch der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Man sollte sich deshalb die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers durchlesen. Viele sehen nämlich einen Ausschluss für Streitigkeiten aus

  • dem Kauf oder Verkauf von Baugrundstücken,
  • Rechten aus geistigem Eigentum (insbesondere relevant bei Verstößen gegen das Urheberrecht!)
  • Kauf und Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren oder aus
  • Darlehens-, Spiel- oder Wettverträgen vor.

Außerdem gibt es Obliegenheiten. Es gibt zum Beispiel die Pflicht, dem Versicherer den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Wer Obliegenheiten verletzt, verliert vielleicht den Versicherungsschutz!

Ein kleiner Tipp am Rande

Teilweise neigen Versicherungen dazu, Leistungen, die sie eigentlich erbringen müssten, unberechtigt zu kürzen. Zum Beispiel kommt es vor, dass ein Schaden falsch eingeordnet wird. Es passiert gelegentlich, dass ein Versicherer einen Leihvertrag als Darlehensvertrag einordnet, oder anderweitig als einen Fall einordnet, in dem er nicht zahlen müsste. Auch eine Kündigung durch den Versicherer kann unberechtigt sein.

Niemand muss solche unberechtigte Kürzungen hinnehmen! Wer seinen Versicherungsschutz nicht verlieren möchte, kann auch rechtlich dagegen vorgehen.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin