1. Definition

Unter Prozessstandschaft versteht man rechtlich die Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen. Im deutschen Zivilrecht wird unterschieden zwischen gesetzlicher und gewillkürter Prozessstandschaft. Gesetzliche Prozessstandschaft beruht unmittelbar auf einer gesetzlichen Regelung, die eine bestimmte Person ermächtigt, ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Gewillkürte Prozessstandschaft liegt vor, wenn die Prozessführungsbefugnis durch Rechtsgeschäft vom Rechtsträger auf die Partei des Prozesses übertragen wird. Die Prozessstandschaft ist von der sogenannten Aktivlegitimation zu unterscheiden.

2. Tricks der Versicherungen

Wenn man als Leasingnehmer in einen Unfall verwickelt wurde, wird oft behauptet, dass man keine Ansprüche geltend machen dürfe.

3. Tipps zum Thema Prozessstandschaft

Durch die sogenannte gewillkürte Prozessstandschaft, kann man auch als Leasingnehmer Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner und seine Versicherung gerichtlich (durch eine Klage) geltend machen. Dazu bedarf es vor Klageerhebung einer entsprechenden Erklärung, dass man als Leasingnehmer im eigenen Namen klagen und die Leistung an die Leasinggesellschaft verlangen darf.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.