Parkuhr, Parkscheibe und Parkschein

– was muss ich wissen?

Fachanwaltsordnung

Parken ist eine einfache Sache – sollte man meinen. Allerdings wissen viele Autofahrer nicht, wie umfangreich die Regelungen zum Parken sind. Die Fahrschulen behandeln das Thema meist nur knapp. Häufig verhängen die Behörden bei Verstößen nur kleine Ordnungsgelder. Allerdings kann es auch teurer werden: Wer falsch parkt, kann auch abgeschleppt werden. Bei hartnäckigem Falschparken kann sogar der Führerschein entzogen werden. Was deshalb beim Parken beachtet werden sollte, lässt sich hier nachlesen.

Wie funktionieren Parkuhren und Parkscheine?

Das Konzept einer Parkuhr ist einfach: Geld einwerfen, parken. Sobald die Zeit abläuft, muss das Fahrzeug wieder weg sein. Viele Parkuhren wurden mit der Zeit durch andere Automaten ersetzt, einige Parkuhren wurden modernisiert. Inzwischen gibt es sogar Parkuhren, die man per SMS bezahlen kann.

So ähnlich funktioniert das Ganze bei Parkscheinautomaten: In einem gekennzeichneten Bereich darf nur geparkt werden, wenn am Automaten ein Parkschein gezogen wird. Außerdem muss der Parkschein gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein. Am Automaten kann man meistens mit Kleingeld bezahlen. Einige Automaten nehmen auch Scheine oder Geldkarten an, das ist aber nicht der Normalfall. Dementsprechend sollte der Fahrer immer einen gewissen Münzvorrat haben, wenn er sich auf die Suche nach einem Parkplatz macht.

Gebührenfreies Halten

In manchen Fällen muss bei Parkuhren kein Geld eingeworfen werden. Dazu zählt:

das Halten beim

  • Beladen,
  • beim Entladen ,
  • und beim Ein-, und Aussteigen

 

Halten heißt: Nicht das Fahrzeug verlassen, nicht länger als 3 Minuten mit dem Auto stehen bleiben.

Wer länger als 3 Minuten hält, parkt nämlich.

Außerdem geben manche Parkuhren Uhrzeiten an, zu denen das Parkverbot nicht gilt. Einige Geräte haben auch die so genannte „Brötchentaste“. Die Taste ist für besonders kurzes Parken gedacht. Wer die Taste benutzt, darf – sofern er den Parkzettel sichtbar anbringt – für eine kurze Zeit parken. Die Taste wird „Brötchentaste“ genannt, weil sie für kurze Erledigungen gedacht ist, zum Beispiel für das Brötchenholen. Nicht an jedem Automaten gibt es diese Taste. Welche Automaten verwendet werden, ist schließlich immer unterschiedlich.

Was ist zu tun, wenn das Gerät kaputt ist?

In Deutschland ist die Parkuhr inzwischen am Aussterben. Sie steht nur noch auf wenigen Parkplätzen. Viele wissen deshalb nicht, was zu tun ist, wenn sie vor einer kaputten Parkuhr stehen. Eigentlich darf nämlich nur geparkt werden, wenn die Uhr läuft. Das ist in § 13 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung („StVO“) festgelegt. Entsprechendes gilt für den Parkscheinautomaten: Nur, wenn der Schein sichtbar angebracht wurde, darf bis zu der Zeit geparkt werden, die darauf steht.

Wenn Automaten nicht funktionieren, gelten aber Ausnahmen. Ein kurzer Blick ins Gesetz kann hier schnell helfen – es ist explizit beschrieben, was zu tun ist:

  • Eine Parkscheibe muss gut lesbar angebracht werden
  • Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden
  • Es darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden

Was passiert, wenn jemand dagegen verstößt?

Bußgelder

In der Verbotsnorm selbst steht keine Strafe. Allerdings ist ein Verstoß gegen § 13 Absatz 1 oder 2 der Straßenverkehrsordnung laut § 49 Absatz 1 Nummer 13 Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz. Ob jemand weiß, dass er falsch parkt, oder das fahrlässig tut, ist dabei egal.

Wer eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO begeht, muss ein Bußgeld zahlen. Die Bußgelder sind aber relativ niedrig. Zwischen 10,- € und 30,- € kann das Falschparken an „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit“ laut Nr. 63 der Bußgeldkatalogverordnung kosten.

Abschleppen

Allerdings sollte man nicht darauf spekulieren, dass niemand kontrolliert. Wer falsch parkt, kann abgeschleppt werden. So hat beispielsweise am 29.09.2015 das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Fahrzeug, das länger als 3 Stunden ohne Parkschein steht, abgeschleppt werden kann. Regelmäßig entscheiden Gerichte auch, dass das Abschleppen durch die Behörden rechtmäßig ist. Steht ein Fahrzeug erst seit 10 Minuten dort, kann das Abschleppen unverhältnismäßig sein. Das bedeutet nicht, dass man sich den Parkschein oder die Parkuhr sparen kann. Ob sich die Behörden an diesen Grundsatz halten, ist nämlich nicht klar. Wer parkt und abgeschleppt wird, hat dann erstmal das Nachsehen. Allerdings kann ein Fehlverhalten (hier: unverhältnismäßiges Handeln) der Behörde im Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Sucht der Betroffene also innerhalb von 2 Wochen einen Rechtsanwalt auf, vorzugsweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat er in manchen Fällen gute Chancen, dagegen vorzugehen.

Abschleppen

Entzug der Fahrerlaubnis

In einer Entscheidung vom 23.11.2016 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass besonders hartnäckige Falschparker die Fahrerlaubnis, also den Führerschein verlieren können. Das Gericht hat seine Auffassung wie folgt begründet:

In § 3 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes und § 46 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung steht sinngemäß: Wenn jemand sich als ungeeignet zum Fahren erweist, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. In dem Fall, der entschieden wurde, hat der Betroffene 83 Parkverstöße innerhalb von 2 Jahren begangen. Manchmal beging er mehrere Verstöße an einem Tag. Diese Vielzahl der Verstöße deutet darauf hin, dass er eine gleichgültige Einstellung gegenüber den Regelungen des Straßenverkehrs hat. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass er also nicht die im Straßenverkehr geltende Rechtsordnung anerkennt. Das hat zur Folge, dass er ungeeignet ist, und die Behörde ihn zu Recht verpflichtet hat, seinen Führerschein abzuliefern.

Parkscheibe - Parkuhr

Vorsicht: manipulierte Automaten

Bei der Nutzung von Automaten sollte man aufpassen. Kriminelle haben eine Methode entwickelt, die zahlende Fahrer um ihr Rückgeld bringen soll: Sie platzieren im Rückgabeschacht ein Stück Wolle oder Schaumstoff, was das Geld am Herausfallen hindert. Meistens denkt sich niemand, er wäre Opfer einer Straftat geworden, sondern der Automat würde nicht ordnungsgemäß funktionieren. Wegen der kleinen Beträge informiert auch regelmäßig niemand die Polizei. Wie viele Automaten davon betroffen sind, kann deshalb kaum festgestellt werden. Wenn der Automat kein Rückgeld herausgibt, sollte man also vorsichtig überprüfen, ob sich ein Stück Stoff oder Papier in der Ausgabe befindet. Ob etwas den Ausgang versperrt oder nicht – jedenfalls sollte der Wartungsdienst benachrichtigt werden.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.