1. Definition des Begriffs Naturalrestitution

Die Bedeutung der Naturalrestitution ist § 249 Abs. 1 BGB zu entnehmen:

„Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“

2. Erklärung des Begriffs Naturalrestitution

Die Naturalrestitution nach § 249 BGB ist trotz des missverständlichen Wortlautes keine Anspruchsgrundlage, sondern regelt nur die Art und den Umfang eines Schadenersatzanspruches. Sie ist eine Form des Schadenersatzes und gegenüber anderen Formen des Schadenersatzes (Schadenskompensation nach §§ 251, 253 BGB) vorrangig.

Die Naturalrestitution kommt im Verkehrsrecht eine immense Bedeutung zu. Der Schadenersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall leitet sich aus § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 249 BGB ab. Demnach kann ein Geschädigter bei einer Sachbeschädigung infolge eines Verkehrsunfalls entweder die (Wieder)Herstellung der Sache oder Geldersatz für die Sache verlangen. Grundsätzlich sind alle Kosten, die kausal aus dem Verkehrsunfall herrühren, ersatzfähig.

Die Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB sowie der Geldersatz nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB finden nicht nur bei materiellen, sondern auch immateriellen Schäden (Schmerzensgeld) statt.

3. Tipps zum Thema Naturalrestitution

Nach welcher Art und nach welchem Umfang ein Schadenersatzanspruch besteht, ist natürlich je Einzelfall unterschiedlich. Als Unfallgeschädigter kann man einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, ohne dass dem Unfallgeschädigten außergerichtlich Kosten entstehen, wenn der Unfallgeschädigte den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat. Von diesem Recht sollte man unbedingt Gebrauch machen. Vor allem ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann den Unfallgeschädigten gut beraten und ihn entsprechend vertreten. Er kann prüfen, ob die Einwände der gegnerischen Haftpflichtversicherung zutreffend sind oder es sich um grundlose und unberechtigte Kürzungen handelt. Ansonsten wird man schnell zur leichten Beute, da die Haftpflichtversicherungen sehr professionell und systematisch agieren.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.