Jahresinspektion und Recht. Hier geht es um einen Beschluss des Landgerichts Dortmund vom  28. September 2011 zum Aktenzeichen 4 S 54/11. Es ging um die Frage, ob der Unfallgeschädigte auch dann die vollen Reparaturkosten nach einem unverschuldeten Unfall erhalten kann, wenn er an seinem Fahrzeug zuvor eine Jahresinspektion ausgelassen hat. Das Landgericht Dortmund meine JA. Daraufhin erging der unten genannte Beschluss.

Die Abrechnung der Reparaturkosten für ein verkehrsunfallgeschädigtes älteres Fahrzeug in einer Markenwerkstatt wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Geschädigte eine Jahresinspektion ausgelassen hat, weil er zwischen 2008 und 2010 mit dem Auto nur 3.000 km gefahren ist.

Auszug aus dem Beschluss:

Tenor

I.

Die Kammer weist darauf hin, dass sie bei der Abrechnung die Preise einer Porsche-Markenwerkstatt zugrunde legen wird. Die Klägerin hat durch die eingereichten Rechnungen bewiesen, dass sie sämtliche Arbeiten, die sie durchführen lässt, in der Porsche Werkstatt in Auftrag gibt. Die Rechtsprechung des BGH ist nicht dahin gehend zu verstehen, dass man verpflichtet ist, jährlich Wartungen durchführen zu lassen. Die Klägerin ist beispielsweise zwischen den Wartungen im Jahr 2008 und 2010 gerade 3.000,00 km gefahren. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass sie eine Jahresinspektion ausgelassen hat. Auch soweit sie einen kleinen Schaden nicht hat reparieren lassen, schließt dies nicht aus, nunmehr nach Markenwerkstattpreisen abzurechnen. Denn sie hat den Schaden gerade nicht in einer freien Werkstatt beseitigen lassen. Sogar das Wechseln und das Einlagern der Räder hat die Klägerin im Herbst 2010 in der Porsche Werkstatt durchführen lassen. Sie ist offensichtlich eine treue Kundin.

II.

Es soll gem. § 358a ZPO Beweis erhoben werden durch Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens. Dabei soll der Sachverständige insbesondere zu folgender Frage Stellung nehmen:

Hat der Beklagte zu 1) seine Fahrspur in Richtung der Fahrspur der Klägerin verlassen und damit die Kollision verursacht?

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