Keine doppelte Auszahlung
bei Mehrfachversicherung
1. Mehrfachversicherung – worum geht es in diesem Artikel?
3. Was sagt das Oberlandesgericht Oldenburg?
Das Oberlandesgericht Oldenburg hegt an der betrügerischen Absicht keine Zweifel. Dies begründet es damit, dass er bereits beide Versicherungen in Anspruch genommen hatte. Vier Monate nach Abschluss der zweiten Versicherung, hatte er einen Wasserschaden bei beiden Versicherungen gemeldet. Den eingetretenen Schaden in Höhe von 800,- Euro, bekam er doppelt ausgezahlt. Hierbei kann nicht davon ausgegangen werden, dass dem Betroffenen erst anlässlich des Schadens die zweite Versicherung aufgefallen sei. Er bei Abschluss der zweiten Versicherung, jedoch nicht an die erste dachte. Nach dem Wasserschaden hatte der Mann die Versicherungssumme im Versicherungsvertrag von 1996 erhöht. Den kurz darauffolgenden Brandschaden hatte er ebenfalls beiden Versicherungen gemeldet. Dabei gab er an, keine anderweitige Versicherung für solche Fälle zu besitzen. Die Mehrfachversicherung kam durch einen Zufall ans Licht.
4. Fazit
Der Versicherungsnehmer hatte von Anfang an betrügerische Absichten. Sein Ziel war es, doppelt ausgezahlt zu werden. Der 2012 abgeschlossene Versicherungsvertrag ist nichtig.
5. Allgemeinen
Tritt ein Versicherungsfall ein, so kann der Versicherungsnehmer nur einmal Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden verlangen. Das Abschließen von zwei Versicherungen ändert daran nichts. Lassen sich betrügerische Absichten feststellen, so werde alle Versicherungen nichtig. Der Versicherte erhält dann gar kein Geld.
Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht