Lkw-Maut: Im Bundestag wurde am 31.08.2016 Folgendes mitgeteilt:

Die Bundesregierung möchte die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausweiten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt.

Bisher hat der Bund nur eine Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen sei jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im vorgelegten Gesetzentwurf (vgl. BT-Drs. 18/9440 – PDF, 1,21 MB). Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit einebessere Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent durchgesetzt werden. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung will außerdem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Ausdehnung der Lkw-Maut begrüßt. Er sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Infrastrukturfinanzierung. Er macht darüber hinaus einige Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum größten Teil ablehnt.