Kürzung der Gutachterrechnung – HUK – der Kampf der Gutachter geht weiter

1. Sachverhalt

Herr X wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt und hat daraufhin den Gutachter H beauftragt. Der Gutachter hat ordnungsgemäß ein Gutachten erstellt (unser Abtretungsformular benutzt)  und seine Forderung wiederum an eine Factoring-Firma abgetreten. Die HUK hat das gemacht was sie am besten kann, sie hat die Gutachterrechnung um 168,70 € gekürzt.  Dagegen haben wir widersprochen und Klage erhoben. Bei Gericht hat die HUK sehr viel geschrieben und bestritten. Es hat aber alles nichts genützt.

2. Urteil des Amtsgerichts Mitte

Das Amtsgericht Mitte hat die HUK-Coburg zur Zahlung von 168,70 € verurteilt und unter anderem sinngemäß Folgendes ausgeführt:

  • Die Abtretungserklärung verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und ist daher wirksam.
  • Die Abtretung verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot, da keine Mehrzahl von Forderungen genannt sind.
  • Die Grundgebühr ist nicht überhöht und der Gutachter darf auch Nebenkosten abrechnen.
  • Der Gutachter muss sich bei der Berechnung daher nicht auf eine bestimmte Abrechnungsmethode verweisen lassen, vor allem nicht auf ein Gesprächsergebnis oder dem HUK-Tableau.

 3. unser Tipp

Jeder Gutachter der schlecht beraten ist, verliert unnötig viel Geld. Das vermerken die Versicherungen in ihrer Datenbank und kürzen automatisch immer weiter. Einmal erfolgreich gekürzt, immer gekürzt. Über dieses Problem haben wir schon mehrfach berichtet. Den Artikel kann man hier nachlesen.  Jeder Gutachter muss für sich entscheiden, wie er seine Geschäfte betreibt. Er hat es auch in der Hand zu entscheiden, wie gut er seine Kunden berät und ob er sich und seine Kunden von den Versicherungen auf der Nase rumtanzen lässt. Unfallregulierung ist keine Hexerei. Man muss nur wissen wie es geht und mit wem man kooperieren sollte. Durch die Digitalisierung ist man nicht an einen Ort gebunden. Gute Rechtsanwälte können deutschlandweit tätig sein, ohne dass dadurch Nachteile entstehen.

Dieser Text wurde von Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt.