Kraftfahrzeugsteuer
oder Auto weg
1. Was ist die Kraftfahrzeugsteuer?
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Mit einem jährlichen Steueraufkommen von rund neun Milliarden Euro stellt sie die viertgrößte Einnahmequelle der Zollverwaltung dar.
2. Worum geht es in diesem Artikel?
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Pkw eines Halters stillgelegt werden kann, wenn der Halter die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt.
3. Was war passiert?
Der Halter eines PKW zahlte im Jahr 2016 keine Kraftfahrzeugsteuer. Das Hauptzollamt informierte die Zulassungsbehörde darüber, dass eine Vollstreckung erfolglos blieb. Daraufhin wurde der Halter aufgefordert, die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenschilder vorzulegen, um sie entstempeln zu lassen. Dies hatte innerhalb einer Woche bei der Zulassungsbehörde zu erfolgen. Entbehrlich wäre es, sofern er innerhalb dieser Frist die Zahlung der Steuer hätte belegen können. Er klagte, nachdem der Widerspruch keinen Erfolg hatte. Der Betroffene behauptete diese Steuerschulden nicht zu haben, weshalb die Zwangsstilllegung seines Autos rechtswidrig sei. So müsse das Hauptzollamt, seiner Meinung nach, die Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht haben.
4. Was sagt das Verwaltungsgericht?
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Es sei nicht rechtlich zu beanstanden, dass der PKW zwangsweise stillgelegt wurde. Gesetzliche Bestimmungen seien einschlägig. Die Zulassungsbehörde habe bei Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer das betroffene Fahrzeug abzumelden, sofern das Hauptzollamt dies veranlasse. Die Zulassungsbehörde muss die durch das Hauptzollamt angegebenen Steuerschulden nicht überprüfen. Bei Streitigkeiten ist also nicht auf die Zulassungsbehörde Bezug zu nehmen. Vielmehr ist dies zwischen dem Schuldner und dem Hauptzollamt zu klären. Ein PKW kann also von Amts wegen abgemeldet werden, wenn der Fahrzeughalter diese Steuern nicht zahlt.
Fazit: Wenn es um Steuern geht, verstehen die Verwaltungsgerichte (und das Finanzamt) keinen Spaß. Hier geht es um finanzielle Interessen des Staates, so dass man hier als betroffener Bürger vorsichtig sein sollte. Im Steuerwesen läuft vieles anders (zum Ärger vieler Bürger!).
Sehr geehrter Herr Schleyer,
kommt drauf an ob die Spass verstehen oder nicht. Bestes und mein liebstes Beispiel ist der Abgasskandal, denn hier ist mittlerweise nachgewiesen das die amtliche Einstufung in die Schadstoffklasse fehlerhaft ist und die NOX Werte zwei klassen tiefer anzutreffen sind. In der Folge hätte nach meinem Dafürhalten eine Korrektur der Kfz-Steuerbescheide erfolgen müssen und erst dann wäre ein Schadensersatzanspruch für die jetzt klagenden Halter berechtigt. Darüber wird lang und breit diskutiert, über die Folgen für Staatskasse und Gesundheit der Bürger ( ich darf mich seit Freitag so nennen ;) ) findet sich in der Klageschrift von Myrights herzlich wenig.
Ganz dumme Frage am Rande… wenn der Kläger eine Zahlung an das Hauptzollamt geleistet hat, dann müsste sie in unserem ordentlich funktionierenden Bürokratieismus ja in irgendeiner Form dokumentiert gewesen sein und unter Vorlage entsprechender Nachweise sollte der Verwaltungsakt in der Tat rechtswidrig gewesen sein. Behaupte ich jetzt jedenfalls mal als Nichtjurist…