Parken unter einem Walnussbaum

birgt naturgemäß Gefahren !

1. Worum geht es in diesem Artikel?
Das Amtsgericht Frankfurt hatte sich mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, ob der Eigentümer eines Walnussbaums für die Schäden haftet, welche durch herabfallenden Walnüsse verursacht wurden.
Im vorliegenden Fall ragten die Äste eines Walnussbaumes ca. 1,5 m auf ein Nachbargrundstück. Auf dem Nachbargrundstück hatte der spätere geschädigte Kläger sein Fahrzeug abgestellt. Der Beklagte (Eigentümer des Walnussbaums) hatte diesen Walnussbaum regelmäßig zurückgeschnitten. Der Kläger behauptete im gerichtlichen Verfahren, dass durch starke Winde mehrere mit Walnüssen und mit Nüssen behangene Äste von dem Walnussbaum des Beklagten auf sein Fahrzeug gefallen seien und dabei mehrere Dellen am Gehäuse, der Motorhaube und dem Dach verursacht hätten. Insgesamt sei dem Kläger ein Sachschaden von ca. 3.000 Euro entstanden. Der Kläger vertrat die Rechtsauffassung, dass der Beklagte als Eigentümer des Walnussbaums dafür sorgen müsse, dass von dem Walnussbaum keine Gefahren ausgehen.
2. Was hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden?
Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage abgewiesen und entschieden, dass der Eigentümer eines Walnussbaums nicht für Schäden haftet, welche durch herabfallende Walnüsse verursacht wurden. Das Amtsgericht Frankfurt vertrat auch die Auffassung, dass der Kläger im Herbst bei einem Walnussbaum mit dem Herabfallen von Nüssen rechnen musste, denn dies ist eine natürliche Gegebenheit.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Walnussbaum krank gewesen ist. Grundsätzlich sei es auch im Interesse der Allgemeinheit, dass in Städten Nussbäume vorhanden sind. Daher müssen alle Verkehrsteilnehmer im Herbst damit rechnen, dass Walnussbäume ihre Nüsse verlieren. Wer unter einem Nussbaum parkt, trägt das allgemeine und natürliche Lebensrisiko. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Wir hatten erst vor Kurzem darüber berichtet, wer für herbfallende Äste haftet. Diesen Artikel kann man hier nachlesen >>>hier klicken<<<

Fazit: Jeder Fall ist individuell zu betrachten und zu bewerten.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg