Was ist eine Kaskoversicherung?

Mit einer Kaskoversicherung kann man ein Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden und Verlust versichern. Eine Kaskoversicherung ist also eine Sachversicherung im Sinne der §§ 88 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Haftpflicht- und Kaskoversicherungen

Wichtig: Eine Kaskoversicherung ist keine Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung dient nämlich dem Schutz des Versicherten vor den Ansprüchen Dritter. Sollte man also einen Unfall verschulden, muss die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, den man beim Dritten verursacht hat (es sei denn, man hat etwa den Unfall vorsätzlich herbeigeführt). Die Kaskoversicherung greift dagegen nur bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Anders als die Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Der Fahrzeughalter muss sie also nicht abschließen.

Teilkasko und Vollkasko

Bei Kaskoversicherungen unterscheidet man zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Beide Arten der Kaskoversicherung schützen regelmäßig bei Bränden, Explosionen, bei Diebstahl und Raub. Außerdem sind Schäden aufgrund von Stürmen und Überschwemmungen normalerweise abgedeckt. Der Versicherungsschutz greift für gewöhnlich auch bei Wildschäden, Kurzschlussschäden und Glasbruch. Es kommt immer auf den jeweiligen Vertrag an. Unterschiedliche Verträge können unterschiedliche Bedingungen enthalten und im Versicherungsfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen!

Teilkasko ist von der Vollkasko vollständig umfasst. Die beiden Versicherungen unterscheiden sich voneinander vor allem dadurch, dass die Vollkaskoversicherung auch selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus abdeckt. Es werden aber nicht alle Schäden abgedeckt, die ein einfacher Mensch als „Unfall“ bezeichnen würde. Wenn zum Beispiel die Ladung verrutscht, und das Auto beschädigt, ist das in aller Regel nicht erfasst.

Grundsätzliches zum Versicherungsrecht

Vertragsrecht

Zwar werden Verträge eigentlich so verfasst, wie beide Vertragsparteien es wollen. Für Versicherungen gelten aber Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Der Versicherer stellt praktisch immer den Vertrag komplett zusammen. Der Versicherungsnehmer (der Vertragspartner, der die Versicherung abschließt) kann einzelne Bestimmungen nicht abändern. Allerdings kann er verschiedene „Pakete“ oder „Tarife“ wählen. Das heißt, dass er Verträge oder Vertragsbestandteile auswählen kann, die zwar vom Versicherer gestellt werden, die für ihn aber vielleicht mehr Vorteile bieten. Häufig ist es möglich, Folgeschäden mitzuversichern, eine Neuwertentschädigung, eine „Mallorca-Police“ oder einen Auslandsschadensschutz zu vereinbaren.

Besonderheiten des Versicherungsrechts

Daneben gibt es im Versicherungsrecht Vorschriften, die den Versicherungsnehmer als Verbraucher schützen. So muss jeder Versicherer, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler den Verbraucher zum Vertrag und zur eigenen Rolle angemessen informieren. Andere Vorschriften tragen dem Umstand Rechnung, dass der Anreiz hoch ist, die Versicherung zu missbrauchen. So ist es schon nach § 265 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, eine eigene Sache zu beschädigen, wenn man dabei die Absicht hat, sich zu bereichern. Außerdem treffen den Versicherungsnehmer Pflichten und Obliegenheiten nach dem VVG.

Vertragsbedingungen genau lesen!

Auf die konkreten Versicherungsbedingungen sollte man bei Vertragsschluss unbedingt genau achten:

Folgeschäden sind zum Teil nicht versichert. Die Kaskoversicherung deckt auch nicht die Sachen ab, die sich im Auto befinden (Handys, Navigationsgeräte etc.). Einige Kaskoversicherungen decken auch bestimmte Elementarschäden (Wetter- und Umweltschäden) nicht ab. Viele Verträge sehen auch eine Selbstbeteiligung vor. Sollte ein Schaden eintreten, muss der Versicherungsnehmer einen bestimmten Bestandteil des Schadens dann immer selbst übernehmen (zum Beispiel bis zu 200,- €). Daneben gibt der Versicherer häufig Rabatte oder Vergünstigungen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, geringer ist (jährliche Zahlung, Einzelfahrerpolice, Wenigfahrer etc.).

Schadensklassen und Versicherungswechsel

Für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen gibt es auch Schadensklassen, die darüber bestimmen, wie viel man zahlt: Je länger man unfallfrei bleibt, desto weniger zahlt man als Prämie (monatlich). Oft kann es auch sinnvoll sein, eine Versicherung zum Jahresende zu wechseln, wenn es günstigere Anbieter gibt. Dann sollte man sich aber auch sicher sein, dass man die neue Versicherung sicher hat. Verlassen Sie sich beim Vergleich von Versicherungen nie blind auf Vergleichsportale. Diese leben meist von Provisionen und agieren in eigenem Interesse.

Essentielle Risiken absichern, Überflüssiges weglassen

Tipp: Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie immer prüfen, ob Sie die Versicherung überhaupt brauchen. Auf der einen Seite sind  in Deutschland viele Menschen nicht ausreichend gegen essentielle Risiken abgesichert. Auf der anderen Seite sind  viele überversichert. Zwar schließen viele Handy- und Reiserücktrittsversicherungen ab, aber oft keine Privathaftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die essentiellen, besonders gravierenden Lebensrisiken sollten immer zuerst abgesichert werden. Während die Teilkasko viele gängige Schäden abdeckt, lohnt sich Vollkasko eigentlich nur bei besonders teuren Fahrzeugen.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin