Das Kaskorecht ist das Recht der Voll- und Teilkaskoversicherungen. Es handelt sich bei diesen Versicherungen um Schadensversicherungen. Sie sind Sachversicherungen im Sinne der §§ 88 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Wer eine Kaskoversicherung abschließt, versichert ein Fahrzeug gegen bestimmte Arten von Schäden (Zerstörung, Beschädigung, Totalschaden, Verlust).

Versicherungen als Rechtsprodukt

Dass es den Begriff „Kaskorecht“ gibt, zeigt schon, dass sich um Kaskoversicherungen ein ganzes Rechtsgebiet rankt. Das liegt einerseits daran, dass Versicherungen ein Rechtsprodukt sind. Sie sind ihrer Natur nach komplex. Andererseits liegt es auch daran, dass es sich bei Versicherungen um ein Massenprodukt handelt. Weil es jährlich Millionen von Schadensfällen gibt, und jeder Fall etwas anders ist, gibt es auch jährlich tausende von Rechtsstreitigkeiten. Dazu ergehen zahlreiche Urteile.

Gesetze und Praxis

Die wichtigsten Gesetze im Versicherungsrecht sind das VVG, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Hier findet man grundlegende Regelungen zu Rechten und Pflichten sowie zur Beweislast. Weiteres ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Im Idealfall muss ein Richter also nur ins Gesetz schauen, sich den Vertrag und die konkrete Sachlage ansehen, um einen Fall zu entscheiden. Allerdings werden nicht alle Fragen durch Gesetze geklärt. Einige Gesetze lassen einen Spielraum offen, den der Richter nach seinem Ermessen nutzen kann. Einerseits sorgt das für mehr Flexibilität, andererseits zu mehr Unsicherheit. Daher kann niemand immer und mit absoluter Sicherheit sagen, wie ein Fall am Ende ausgehen wird.

Die Rechtsprechung

Die meisten Gerichte orientieren sich allerdings bei strittigen Rechtsfragen an der Rechtsprechung des höchsten Gerichts. Bei Zivil- und Strafsachen ist das der Bundesgerichtshof (BGH) . Diese Rechtsprechung kennen in der Regel nur spezialisierte Fachanwälte, Versicherer, Professoren und Richter. Sie können deshalb neue Fälle angemessen einschätzen. Im Rahmen des Kaskorechts befasst sich die Rechtsprechung mit Spezialfragen des Versicherungs- oder Schadensrechts, die für einen Laien meist schwer verständlich sind. Auch wenn es zur Bemessung des Schadensumfangs kommt, steht ein Laie oft vor einer Menge Fragen, von denen abhängt, was er im Endeffekt von der Versicherung verlangen kann. Daher ist es sinnvoll für ihn, sich nach seinen Rechten und Pflichten zu erkundigen, bevor er sich auf einen Rechtsstreit einlässt. Empfehlenswert ist es also, einen spezialisierten Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Insbesondere, wenn größere Summen im Raum stehen.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin