Erklärung des Begriffs Kaskofall

Der Kaskofall ist der Eintritt des Versicherungsfalls bei einer Kaskoversicherung. Wenn der Kaskofall eintritt, muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Versicherungssumme auszahlen. Eine Kaskoversicherung deckt vor allem den Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen ab. Wird das versicherte Fahrzeug also beschädigt, zerstört oder gestohlen, dann zahlt die Versicherung regelmäßig die Summe, die nötig ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen oder das Fahrzeug in seinen ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Wann genau ein Kaskofall eintritt oder nicht, wie viel Versicherer und Versicherungsnehmer zahlen müssen, und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, ist in einem Versicherungsvertrag genauestens geregelt.

Verschiedene Versicherungsarten

Der Kaskofall im Kaskorecht ist das Äquivalent zum Haftpflichtfall bei der Haftpflichtversicherung. Bitte verwechseln sie die beiden Versicherungsarten nicht, sie unterscheiden sich nämlich erheblich. Die Kaskoversicherung unterteilt man in Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin