Gesetzgeber erzielt Verbesserungen

des Verbraucherschutzes bei Kaffeefahrten

Kaffeefahrten – ein Ende der Tricksereien in Sicht?

Am 15.12.2017 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wodurch der Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten verbessert werden soll. Hintergrund ist die Täuschung von Verbrauchern – meist Senioren -, denen günstigen Ausflugsreisen mit tollen Geschenken angeboten werden, letztendlich jedoch mithilfe gut geschulter Verkäufern oftmals überteuerte Haushaltsgegenstände, wirkungslose Medikamente und unnötige Finanzdienstleistungen verkauft werden.

Der Gesetzesentwurf sieht daher ein umfassendes Vertriebsverbot für Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukte und Pauschalreisen vor.

Doch auch beim Erwerb von Gegenständen steht der Käufer nicht rechtlos. Vielmehr kann er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Nennung weiterer Gründe widerrufen und muss dadurch den Kaufpreis nicht zahlen bzw. kann sein Geld zurückverlangen.

Handlungsbedarf sieht der Gesetzgeber außerdem bei der Anzeigepflicht von länderübergreifenden Kaffefahrten. So haben die Veranstalter nun die Pflicht, sowohl den Abfahrtsort, als auch den Veranstaltungsort bei der landesrechtlich nächstzuständigen Behörde anzugeben. Dies soll es den Behörden erleichtern, die Fahrten zu überprüfen und ggf. zu verbieten bzw. zu sanktionieren.

Abschließend schlägt der Gesetzesentwurf vor, das Bußgeld bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und die Vertriebsverbote um das Zehnfache zu erhöhen.

Der Gesetzesentwurf ist ein Paukenschlag für die Branche und gibt Anlass zur Hoffnung, dass viele unseriöse Anbieter vom Markt verschwinden werden. Es bleibt abzuwarten, ob das geplante Gesetz die gewünschte Wirkung erzielen wird.

Immer wieder ist der Gesetzgeber gefragt, neue Gesetze zu erlassen, um den Verbraucher zu schützen. Vor kurzem erst gab es Gespräche zwischen Vertretern der EU-Kommission / den europäischen Verbraucherschutzbehörden und den fünf führenden Autovermieter (Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt). Grund der Gespräche waren massive Beschwerden von Verbrauchern. Die Zahl der Beschwerden über Autovermieter hatten sich zwischen 2010 und 2016 verdoppelt. Ziel der Gespräche war, dass die Buchung von Mietwagen  künftig für Verbraucher transparenter und fairer ablaufen soll. Diesen Artikel kann man hier nachlesen. >>>Bitte hier klicken<<<

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin