Das sollten alle Besitzer eines Elektroautos wissen:

Zum 31. Dezember 2015 läuft die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle aus. Ab dem 1. Januar 2016 profitieren Halter nur noch von einem fünf Jahre andauernden Erlass der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt. Der tatsächliche Steuerbonus bei einem Elektroauto muss also gut geprüft werden

Diese Information haben wir von der Kanzlei Schleyer erhalten.