Huk kürzt Reparaturkosten und Kosten für einen Kostenvoranschlag

und zahlt erst nach Erhebung einer Klage!

 

1. Auf unserer Seite versuchen wir mit unseren Artikeln allen Autobesitzern zu vermitteln, dass man als Unfallgeschädigter einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann ist man so zu stellen, wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass dem Unfallgeschädigten alle unfallbedingten Schäden zu ersetzen sind. Der Unfallgeschädigte darf sich aber nicht bereichern, dass heisst, er darf durch die Schadenersatzzahlungen nicht besser gestellt sein, wie ohne Unfall.

 

2. Wir haben in vielen Artikeln darauf hingewiesen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung (also die Versicherung bei der der Halter des gegnerischen Fahrzeugs versichert ist) die Ansprüche der Unfallgeschädigten systematisch kürzen. Es versteht sich von selbst, dass derjenige der die „Zeche“ bezahlen muss,  so wenig wie möglich zahlen möchte. Daher versuchen so gut wie alle Haftpflichtversicherungen, auf Kosten des Unfallgeschädigten zu sparen. So kann man seinen Gewinn als Gesellschaft nämlich vergrößern. Kürzen kann man am besten dort, wo der Unfallgeschädigte -naiv- auf die Beauftragung eines Gutachters und/oder eines Anwalts verzichtet. Eine Laie hat keine Ahnung vom Schadenrecht.

 

3. Was viele Autobesitzer bis heute nicht wissen oder schlichtweg ignorieren ist, dass man einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen kann, ohne dass einem außergerichtlich Kosten entstehen. Grundlage dafür ist, dass man unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde.

Man kann also eine sogenannte WIN-WIN-Situation schaffen, indem man sofort einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragt.

Warum?

a. Durch die Beauftragung eines freien und unabhängigen Gutachters, kann der Schaden am Fahrzeug beziffert werden. Ein freier und unabhängiger Gutachter beziffert grundsätzlich den objektiven Schaden und schafft somit die Grundlage, um die Ansprüche des Unfallgeschädigten geltend zu machen.

b. Durch die Beauftragung eines Anwalts muss man sich um nichts kümmern. Der Anwalt macht die Schadenersatzansprüche (mit Hilfe des Gutachtens) geltend und geht gegen rechtswidrige Kürzungen vor. Er informiert den Mandanten und leitet das Geld automatisch an den Unfallgeschädigten weiter. Sowohl der Gutachter als auch der Anwalt rechnen ihre Leistung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Was will man mehr!

4. Man mag es kaum glauben, aber ein Großteil aller Unfallgeschädigten beauftragen weder einen Gutachter noch einen Anwalt. Die meisten Autobesitzer sind naiv und lassen sich über das Ohr hauen, ohne es zu wissen. Es gibt auch viele Versicherungen, die ihren Angestellten wohl Provisionen für unberechtigte Kürzungen zahlen.

Viele denken, „die Versicherung wird schon Recht haben“. Das ist ein großer und teurer Fehler!

Kenner aus der Branche schätzen, dass es den Versicherungen jedes Jahr gelingt, durch unberechtigte

Kürzungen bis zu 2.000.000.000 Euro zu sparen (zwei Milliarden). 

5. Oft wird von Versicherungen behauptet, dass diese Vorwürfe unzutreffend sind. Hier nun zwei aktuelle Fälle, bei denen die HUK-COBURG wieder mal aktiv war. Leider gibt es viele Probleme mit der Huk-Coburg.

Wir hatten über die rechtswidrigen Kürzungen der Gutachterkosten berichtet, >>hier<<

Wir hatten über die rechtswidrigen Kürzungen des Restwerts berichtet, >>>hier<<<

Wir hatten auch darüber berichtet was passiert, wenn man versucht seine Schadenersatzansprüche ohne Anwalt durchzusetzen. In einem Fall hatte die DEVK dem Unfallgeschädigten nur 33% seines Schadens bezahlt. Nach Beauftragung eines Anwalts, hatte die Geschädigte das Dreifache bekommen! Diesen Beitrag kann man hier nachlesen, >>>hier klicken<<<.

6. In den aktuellen Fällen geht es um Kürzungen durch die HUK-Coburg, obwohl die Haftung dem Grunde nach klar war.

Der größte Irrtum vieler Autobesitzer ist zu glauben, dass man den gesamten Schaden ersetzt bekommt, weil die Haftung dem Grunde nach klar ist. Erstens gibt es keinen klaren Fall. Zweitens hat die Haftung dem Grunde nach nichts mit der Höhe (und der Kürzung) des Schadens zu tun.

a. In einem aktuellen Fall wurde „Herr X“ unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Er beauftragte zunächst einen Unfallgutachter und anschließend die Kanzlei Schleyer. Die Huk-Coburg bezahlte leider nur einen Teil des Schadens und kürzte zu Unrecht die kalkulierten Reparaturkosten sowie die Gutachterrechnung in Höhe von insgesamt 451,82 €,. Daraufhin wurde eine Klage beim Amtsgericht Mitte eingereicht. Die Huk-Coburg wurde über die Erhebung der Klage informiert. Eine Regulierung erfolgte trotzdem nicht. Erst nachdem das Gericht die Klage der HUK-Coburg zustellen ließ, kam es zu einer plötzlichen Wendung. Die HUK-Coburg zahlte auf den Cent genau die Klageforderung und sogar die bis dahin angefallenen Zinsen. Es gibt doch noch Wunder. Das Schreiben der HUK-Coburg kann man hier einsehen, >>>bitte klicken<<<.

b. In einem weiteren Fall war die Haftung dem Grunde nach ebenfalls unstreitig. Aber auch in diesem Fall kürzte die Huk-COBURG den Restwert.  Mehrere Zahlungsaufforderungen blieben ohne Erfolg. Es ging um eine unberechtigte Kürzung in Höhe von 1.330,00 €. Der Restwert ist leider ein beliebtes Kürzungsmittel der Vesicherungen, auch bei der HUK-Coburg. Darüber hatten wir bereits berichtet, >>>hier klicken<<<. Aber auch hier hat die HU-Coburg erst nach Zustellung der Klage den ausstehenden Betrag von 1.330,00 € inklusive Zinsen bezahlt und dem Amtsgericht Mitte folgendes Schreiben übersendet, >>>hier klicken<<<.

 

7. Fazit

Wie man den oben geschilderten Fällen entnehmen kann, kürzen Versicherungen selbst dann, wenn man durch einen Anwalt vertreten wird. Hat man keinen Anwalt, merkt man es nicht bzw. kann dagegen nicht erfolgreich vorgehen. Man bleibt somit auf seinem Schaden sitzen. Die Kürzungen können manchmal bis zu mehreren tausend Euro betragen.

Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, „muss“ man sofort einen Anwalt sowie einen Gutachter beauftragen. Tut man das nicht,  wird man wahrscheinlich viel Geld verlieren. Wenn man es erst alleine versucht und später einen Anwalt beauftragen möchte, wird man wohl keinen Erfolg haben. Grund dafür ist, dass die Abrechnung des Anwalts von der Schadenhöhe abhängig ist (sog. Gegenstandswert). Wenn man sofort zum Anwalt geht, dann ist die Grundlage für seine Abrechnung der gesamte Schaden. Nach einer Kürzung ist es „nur noch“ der Kürzungsbetrag. Der Arbeitsaufwand ist gleich. Es macht aber auch für einen Anwalt einen großen Unterschied, ob man 500,- € (wenn man sofort beauftragt wird) oder 50,- € (wenn man sich „nur“ um die Kürzung kümmern soll) verdient. Daher ist es ratsam, sofort zum Anwalt zu gehen.

Der Unfallgeschädigte hat es somit in der Hand, eine WIN-WIN-WIN-Situation zu schaffen; der Unfallgeschädigte bekommt durch einen unabhängigen Gutachter eine Kalkulation und wird durch einen Anwalt beraten bzw. vertreten, ohne dass dem Unfallgeschädigten außergerichtlich Kosten entstehen.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg.