HIS – Hinweis- und Informationssystem

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Schadenfalls eines Geschädigten werden Daten zu dessen Kraftfahrzeug wie Kennzeichen und/oder Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gegeben. Dieses System wird von der informa insurance risk+fraud prevention GmbH  betrieben und dient den beteiligten Versicherungsunternehmen zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Die Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt von dem jeweiligen Versicherer abgefragt und genutzt, wenn das Fahrzeug an einem weiteren Schadenfall beteiligt sein sollte.

Dieses System wurde von den Versicherungen erschaffen, um (angeblich) Versicherungsbetrug und/oder Versicherungsmissbrauch einzudämmen. Die Praxis zeigt, dass dieses System in erster Linie dazu dient, Schadenersatzansprüche eines Unfallgeschädigten (erfolgreich) abzuwehren. Der Vorschaden stellt aktuell ein immer größer werdendes Problem für Unfallgeschädigte dar. Selbst dann, wenn man den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat und von einem Vorschaden nichts wusste.

Was soll man als Unfallgeschädigter beachten?

Beauftragen Sie unbedingt einen Gutachter. Unter Umständen hat er die Möglichkeit bei der „HIS“ Auskünfte einzuholen, um so mehr Informationen über einen möglichen Vorschaden zu erlangen. Ansonsten kann es passieren, dass man als Unfallgeschädigter auf Gutachter- , Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Haftpflichtversicherungen erst im Prozess mit dem Einwand eines Vorschadens argumentieren und so den Unfallgeschädigten gegen die „Wand fahren lassen„.

 

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.