Ist ein Handyverstoss

auch ohne SIM-Karte möglich?

 

1. Ja, sagt das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 20.06.2017. Ein Handyverstoss ist auch ohne SIM-Karte möglich.

2. Was war passiert?

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr die betroffene Person aus Olpe im September 2016 die Koblenzer Straße in Gerlingen und hielt ihr Handy der Marke iPhone in den Händen. In dem Handy war keine SIM-Karte eingelegt. Die betroffene Person nutzte das Handy zum Abspielen von Musik. So jedenfalls der Vortrag des Verteidigers.

Daraufhin sprach das Amtsgericht die betroffene Person frei. Als Begründung nannte das Gericht, dass ein Handy ohne SIM-Karte nicht vom Gesetz erfasst sei (§23 Abs. 1 a StVO), da man in diesem Zustand keine Kommunikation durchführen könne. Den Paragrafen kann man >>>hier nachlesen<<<.

Die Staatsanwaltschaft erhob eine Rechtsbeschwerde, so dass das Oberlandesgericht Hamm die Sache entscheiden musste.

3. Was sagt das Oberlandesgericht Hamm?

Zwar hat das Oberlandesgericht Hamm die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, so dass der Freispruch der betroffenen Person aufrecht gehalten wurde.

Das Oberlandesgericht Hamm vertritt aber eine andere Rechtsauffassung als das Amtsgericht. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm ist es auch verboten, ein Handy ohne SIM-Karte in den Händen zu halten, um während der Fahrt Musik abzuspielen. Danach kommt es nicht darauf an, ob bei der Tatbegehung eine SIM-Karte in das Mobiltelefon eingelegt sei, wenn eine Funktion des Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeugs genutzt werde. Ein Verstoß könnte selbst dann vorliegen, wenn lediglich die Telefonkarte hin- und hergeschoben worden sei, um ein Autotelefon funktionstüchtig zu machen (dieses also zum Zeitpunkt der Tat auch noch nicht funktionstüchtig gewesen sei). Dass das ein Verstoß mit einem Handy auch ohne SIM-Karte möglich ist, beruhe darauf, dass die Vorschrift während der Fahrt nicht nur die Benutzung eines in den Händen gehaltenen Gerätes zum Telefonieren verbietet, sondern jegliche Nutzung einer Funktion des Mobiltelefons.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm ist rechtskräftig. Ein Handyverstoss ist auch ohne SIM-Karte möglich.

 

Ein Handy am Steuer ist nicht immer verboten. Den Artikel kannst Du >>>hier nachlesen<<<.

Aber selbst das Aufheben kann verboten sein. Diesen Artikel kannst Du >>>hier nachlesen<<<.

 

Dieser Text wurde erstellt durch: Rechtsanwalt Umut Schleyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.