Sturz zwischen S-Bahn Spalt und Gleis
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Haftung der Deutschen Bahn ?
1. Nein, entschied das Amtsgericht München am 25.04.2017. Die Deutsche Bahn haftet nicht, wenn ein Fahrgast in einen Spalt zwischen S-Bahn und Gleis stürzt.
2. Was war passiert ?
Eine 1,50 cm große Dame im Alter von 64 Jahren rutschte an einem Münchener Bahnsteig in einen Spalt zwischen Zug und Steig. Dieser war 14 cm breit. Zwei andere Fahrgäste konnten sie retten, bevor die S-Bahn losfuhr. Die Beine und Knöchel der Dame erlitten Quetschungen und Prellungen. Für vier Wochen war sie arbeitsunfähig. Daraufhin forderte sie knapp 4.000,- Euro Schmerzensgeld und die Zahlung der ihr entstandenen Reinigungskosten von Mantel und Hose. Die Frau gab an das Bahnnetz seit 1974 regelmäßig zu nutzen. Ihrer Ansicht nach sei die Bahn für den Unfall verantwortlich. Sie hätte dafür sorgen müssen, dass der Spalt durch ausfahrbare Trittbretter oder ähnliches geschlossen würde. Die Bahn selbst sah sich jedoch nicht als Verantwortliche. Der Abstand zwischen Bahnsteig und Bahn sei technisch notwendig. Zudem argumentierte sie, dass die Klägerin von dem Abstand habe wissen müssen. Die Frau erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München.