Fahrverbot für Dieselautos in Düsseldorf?

1. Was ist passiert?
Die Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt. Die Organisation kämpft bundesweit vor Gericht gegen zu hohe Stickstoffdioxidwerte in einigen Innenstädten.

2. Was hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bezirksregierung Düsseldorf den Luftreinhalteplan Düsseldorf so ändern muss, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf enthält. Der Luftreinhalteplan galt seit Anfang 2013. Somit hatte die Klage der Deutschen Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolg. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts nun bis Oktober 2017 Zeit, ihren sogenannten Luftreinehalteplan für die Stadt so zu überarbeiten, dass die Grenzwerte des gesundheitsschädlichen Gases eingehalten werden können.

Das Verwaltungsgerichts ist der Auffassung, dass bereits seit 2010 für Stickstoffdioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gilt. Dieser Wert werde in Düsseldorf insbesondere an dem Messpunkt Corneliusstraße seit Jahren überschritten. Trotz zahlreicher Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen 2008 und 2013 wie beispielsweise der „Grünen Umweltzone“ habe er 2015 immer noch bei 59 Mikrogramm pro Kubikmeter gelegen. Die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit fordere jedoch eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes. Dem werde der aktuelle Luftreinhalteplan angesichts des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen nicht mehr gerecht: Er müsse daher binnen eines Jahres fortgeschrieben werden. In diesem Rahmen müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Der Einführung der „Blauen Plakette“ auf Bundesebene bedürfe es hierfür nicht zwingend. Vielmehr enthalte das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht bereits heute schon entsprechende Grundlagen.

Das Verwaltungsgericht hat gegen das Urteil sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Düsseldorf 21/2016 v. 13.09.2016

Nun bleibt abzuwarten, ob ein Fahrverbot durchgesetzt wird oder anhand von entsprechenden Maßnahmen alle Vorgaben erfolgreich umgesetzt werden können. Wir halten Sie auf dem Laufenden.