Was ist bzw. was bedeutet Garantie?

1. Definition des Begriffs

Häufig wird die Sachmängelhaftung umgangssprachlich als Garantie bezeichnet. Garantie und Sachmängelhaftung sind aber zwei unterschiedliche Dinge. Man sollte sie sauber trennen. Was die Sachmängelhaftung ist, erfahren Sie hier.

Im Kaufrecht ist eine Garantie die Freiwillige Übernahme einer Gewähr. Die Garantie ist in § 443 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es gibt verschiedene Arten von Garantien. In Absatz 1 ist die so genannte Beschaffenheitsgarantie geregelt. Bei einer Beschaffenheitsgarantie haftet jemand freiwillig dafür, dass das, was er verkauft, bestimmte Eigenschaften hat. Daneben regelt Absatz 2 die Haltbarkeitsgarantie. Die Haltbarkeitsgarantie soll absichern, dass eine Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält.

Die in § 443 BGB genannten Arten der Garantie sind unselbständige Garantien. Das heißt, dass sie die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung erweitern. Es gibt neben diesen Formen der Garantie auch selbständige Garantien. Das sind separate Verträge, die unabhängig vom Kaufvertrag bestehen. Solche Verträge kommen seltener vor.

Erklärung des Begriffs

Eine Garantieerklärung wird meistens von einem Hersteller, seltener von einem Verkäufer abgegeben. Wer so eine Erklärung abgibt, wird Garantiegeber genannt. In der Erklärung wird konkret benannt, wann, wie und in welchem Fall der Garantiegeber haftet. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung richtet sich also auch, welche Pflichten er sich auferlegt: Er kann sich zum Beispiel verpflichten, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder andere Serviceleistungen zu erbringen.

Auf diese Weise kann auch der Garantiegeber Dauer und den Umfang der Garantie nach seinem Belieben begrenzen. Er kann etwa die Garantiefrist auf ein Jahr beschränken, oder sich dazu bereit erklären, nur für bestimmte Teile des Produkts zu haften. Das heißt allerdings nicht, dass der Käufer auf andere Rechte damit verzichtet: Die Garantie gibt einem Käufer über die gesetzlichen Rechte hinaus weitere Rechte. Verkäufer und Hersteller haften ganz normal nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und denen über die Sachmängelhaftung, egal ob eine Garantie besteht oder nicht. Wichtig: Anders als bei den gesetzlichen Ansprüchen wird gemäß § 443 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vermutet, dass ein Sachmangel, der in die Geltungsdauer fällt, die Rechte aus der Garantie begründet. Unternehmer können zwar grundsätzlich etwas Abweichendes mit Verbrauchern vereinbaren, sich laut § 475 Abs. 1 BGB aber nicht auf so eine Regelung berufen.

Warum gibt es Garantien?

Klar ist: Wer eine Garantie abgibt, setzt sich einem größeren Haftungsrisiko aus. Es muss also einen Grund geben, der gewichtiger ist, als dieses Risiko. Denn ohne Grund übernimmt kein kluger Geschäftsmann mehr Risiken als nötig. Hersteller erhoffen sich von Garantien, dass Kunden beim Kauf ihrem Produkt mehr als anderen Produkten vertrauen. Wer sich selbst das Risiko aufbürdet, mehr zu haften als er muss, der ist besonders vertrauenswürdig. Zumindest soll das der Käufer glauben. Auf diese Weise wird ein Gefühl von Sicherheit aufgebaut.

Bei einer Garantie immer genau hinsehen!

In vielen Fällen sind Garantien aber gar nicht viel umfangreicher, als die Rechte, welche dem Käufer sowieso schon gesetzlich zustehen. Was konkret von einer Garantie abgedeckt wird, sollte ein Käufer bei der Kaufentscheidung also berücksichtigen. Dass eine Garantie von fünf Jahren gegeben wird, heißt nicht, dass die gesetzlichen Ansprüche auf diese Zeit verlängert werden!

Es gab zum Beispiel Fälle, in denen auf der Verpackung einer Lampe eine Garantie von fünf Jahren angepriesen wurde. Das ist zwar eine längere Frist als bei gesetzlichen Ansprüchen aus Sachmängelhaftung. Eine Ausnahme von der Garantie hat der Hersteller aber für das fest verbaute (!) Leuchtmittel vorgesehen – dadurch ist so gut wie jeder Fall ausgeschlossen, in dem er haften müsste. Auch bekannte Unternehmen kamen wegen ihrer Praktiken zur Garantie in die Schlagzeilen: So griffen EU-Kommission und der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor ein paar Jahren Apple wegen des „Apple Care Protection Plan“ an. Grund dafür soll unzureichende Aufklärung zu den gesetzlichen Ansprüchen sein.

 

Die Tricks der Verkäufer

Wenn beim Kauf also ungewöhnlich hohe Garantiefristen genannt werden, sollte ein Käufer schnell misstrauisch werden. Gerade beim Neuwagenkauf werden häufig Bedingungen gestellt, die das Garantieversprechen aushöhlen. Gelegentlich wird die Garantie daran angeknüpft, wie viele Kilometer das Auto bereits gefahren ist. Dabei wird von der so genannten „Kilometerdeckelung“ gesprochen. Andere Hersteller schließen die Kombination der Garantie mit Rabatten aus – und verkaufen ihre Autos fast ausschließlich im Preis herabgesetzt. Gerade bei Käufen, die einige Jahre lang Nutzen bringen sollen, und kostenintensiv sind, ist es besonders sinnvoll, sich auch das Kleingedruckte durchzulesen.

Abgesehen davon kommt es gelegentlich vor, dass Händler nur zaghaft reagieren. Gerade Autohäuser müssen meistens die Kosten vorstrecken, und ob sie diese von dem Hersteller ersetzt bekommen, steht auf einem anderen Blatt. Einige verweisen deshalb zum Beispiel darauf, dass sich der Käufer mit der Garantie an den Hersteller wenden soll. Ein Käufer hat aber auch Rechte, die ihm gesetzlich zustehen, und die nicht beschränkt werden können.

Es gibt daneben noch viele andere Tricks, die zur Anwendung kommen. Händler, die schon Jahre gearbeitet haben, verstehen ihr Handwerk, sind raffiniert und geübt. Es empfiehlt sich für einen Käufer deshalb stets, achtsam zu sein, sich zu informieren, und sich nicht abwimmeln zu lassen. Bei einem Autokauf kann es außerdem ratsam sein, sich beraten zu lassen, zum Beispiel durch einen Autokaufcoach.

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.