Definition des Begriffs Einkommensteuergesetz

Das Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen inder Bundesrepublik Deutschland und ist dem Steuerrecht zuzuordnen.
Auch für die Besteuerung von juristischen Personen gilt das Einkommensteuergesetz. Jedoch sind in anderen Steuergesetzen, insbesondere im Körperschaftsteuergesetz, Spezialvorschriften enthalten, die die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verdrängen können.

Historische Daten

Auf der Grundlage des Artikel 1 des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (Ermächtigungsgesetz) vom 24. März 1933 wurde die ursprüngliche Fassung des Einkommensteuergesetzes am 25.10.1934 von der deutschen Reichsregierung beschlossen und vom damaligen Reichskanzler Adolf Hilter persönlich unterzeichnet und ausgefertigt.
Der Steuertarif wurde erstmals mit dem Beschluss des Kontrollratsgesetzes am 11. Februar 1946 stark angehoben. Durch die Währungsreform und mehrerer Steuergesetze, die Steuervergünstigungen vorsahen, wurde diese Anhebung des Tarifs jedoch teilweise wieder abgemildert. Das EStG ist zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 im Bundesgesetzblatt vom 13. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862) auf Grund des § 51 Absatz 4 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung neu bekannt gemacht worden.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer erfasst nur natürliche Personen und ist eine Gemeinschaftsteuer. Ihr Aufkommen steht nach Art. 106 GG Bund und Ländern gemeinsam zu. Aus dem Steueraufkommen kommt ein bestimmter Anteil den Gemeinden zu, der nach Art. 106 Abs. 5 GG durch Bundesgesetz festgelegt wird. Derzeit beläuft sich der Anteil auf 15 Prozent der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens aus der Zinsabschlagsteuer (Gemeindefinanzreformgesetz 2001). Das restliche Aufkommen der Einkommensteuer wird zwischen Bund und Ländern hälftig geteilt.

Die wichtigste Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer. Bei der Steuerpflicht wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden.

Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen (§ 1 BGB), die einen Wohnsitz (§ 8 Abgabenordnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 Abgabenordnung) im Inland haben.
Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt, aber inländische Einkünfte im Sinn des § 49 EStG haben.

Bei der unbeschränkten Steuerpflicht ist das gesamte Welteinkommen in Deutschland zu versteuern. Dagegen ist bei beschränkter Steuerpflicht nur das in Deutschland erzielte Einkommen zu versteuern. Allerdings kann es aber wegen Sonderregelungen beim Doppelbesteuerungsabkommen dazu kommen, dass auch unbeschränkt Steuerpflichtige nur ihr inländisches Einkommen in Deutschland zu versteuern haben. Sonderregelungen bestehen z.B. für Grenzpendler; vgl. §§ 1 II, III, 1a EStG, § 2 AStG.

Gliederung des Einkommensteuergesetzes:

I. Steuerpflicht

  • § 1 Steuerpflicht
  • § 1a

II. Einkommen

1. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung

  • § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
  • § 2a Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten
  • § 2b (aufgehoben)

2. Steuerfreie Einnahmen

  • § 3
  • § 3a (weggefallen)
  • § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
  • § 3c Anteilige Abzüge

3. Gewinn

  • § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
  • § 4a Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
  • § 4b Direktversicherung
  • § 4c Zuwendungen an Pensionskassen
  • § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
  • § 4e Beiträge an Pensionsfonds
  • § 4f Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen
  • § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3
  • § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
  • § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
  • § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
  • § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
  • § 6 Bewertung
  • § 6a Pensionsrückstellung
  • § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
  • § 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach
  • § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittssätzen
  • § 6d Euroumrechnungsrücklage
  • § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
  • § 7a Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
  • § 7b (aufgehoben)
  • § 7c (aufgehoben)
  • § 7d (aufgehoben)
  • § 7e (weggefallen)
  • § 7f (aufgehoben)
  • § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
  • § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
  • § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
  • § 7k (aufgehoben)

4. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten

  • § 8 Einnahmen
  • § 9 Werbungskosten
  • § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten

4a. Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug

  • § 9b

4b. (aufgehoben)

  • § 9c (aufgehoben)

5. Sonderausgaben

  • § 10
  • § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
  • § 10b Steuerbegünstigte Zwecke
  • § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
  • § 10d Verlustabzug
  • § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
  • § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
  • § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
  • § 10h Steuerbegünstigung der unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung im eigenen Haus
  • § 10i Vorkostenabzug bei einer nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung

6. Vereinnahmung und Verausgabung

  • § 11
  • § 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
  • § 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen

7. Nicht abzugsfähige Ausgaben

  • § 12

8. Die einzelnen Einkunftsarten

a) Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
    • § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
    • § 14 Veräußerung des Betriebs
    • § 14a Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
b) Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)
    • § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • § 15a Verluste bei beschränkter Haftung
    • § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
    • § 16 Veräußerung des Betriebs
    • § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
c) Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)
    • § 18
d) Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)
    • § 19
    • § 19a (aufgehoben)
e) Kapitalvermögen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)
    • § 20
f) Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6)
    • § 21
g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7)
    • § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
    • § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
    • § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
h) Gemeinsame Vorschriften
    • § 24
    • § 24a Altersentlastungsbetrag
    • § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    • § 24c (aufgehoben)

III. Veranlagung

    • § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
    • § 26 Veranlagung von Ehegatten *)
    • § 26a Einzelveranlagung von Ehegatten
    • § 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten *)
    • § 26c (aufgehoben)
    • § 27 (weggefallen)
    • § 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
    • §§ 29 und 30 (weggefallen)

IV. Tarif

    • § 31 Familienleistungsausgleich
    • § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
    • § 32a Einkommensteuertarif
    • § 32b Progressionsvorbehalt
    • § 32c (aufgehoben)
    • § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • § 33 Außergewöhnliche Belastungen
    • § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
    • § 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
    • § 33c (aufgehoben)
    • § 34 Außerordentliche Einkünfte
    • § 34a Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
    • § 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

V. Steuerermäßigungen

1. Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

      • § 34c
      • § 34d Ausländische Einkünfte

2. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

      • § 34e (aufgehoben)

2a. Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum

      • § 34f

2b. Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

      • § 34g

3. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

      • § 35

4. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

      • § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

5. Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

      • § 35b Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

VI. Steuererhebung

1. Erhebung der Einkommensteuer

      • § 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer
      • § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
      • § 37a Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte
      • § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

      • § 38 Erhebung der Lohnsteuer
      • § 38a Höhe der Lohnsteuer
      • § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
      • § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale
      • § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
      • § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
      • § 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
      • § 39d (aufgehoben)
      • § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
      • § 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V
      • § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
      • § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
      • § 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
      • § 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
      • § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
      • § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
      • § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs
      • §§ 42 und 42a (weggefallen)
      • § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
      • § 42c (weggefallen)
      • § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung
      • § 42e Anrufungsauskunft
      • § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
      • § 42g Lohnsteuer-Nachschau

3. Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)

      • § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug
      • § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer
      • § 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften
      • § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer
      • § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug
      • § 44b Erstattung der Kapitalertragsteuer
      • § 44c (weggefallen)
      • § 45 Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer
      • § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer
      • § 45b (aufgehoben)
      • § 45c (aufgehoben)
      • § 45d Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern
      • § 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

4. Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften

      • § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
      • § 47 (weggefallen)

VII. Steuerabzug bei Bauleistungen

      • § 48 Steuerabzug
      • § 48a Verfahren
      • § 48b Freistellungsbescheinigung
      • § 48c Anrechnung
      • § 48d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen

VIII. Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger

      • § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
      • § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
      • § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften

      • § 50b Prüfungsrecht
      • § 50c (weggefallen)
      • § 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g
      • § 50e Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten
      • § 50f Bußgeldvorschriften
      • § 50g Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union
      • § 50h Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
      • § 50i Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
      • § 51 Ermächtigungen
      • § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
      • § 52 Anwendungsvorschriften
      • § 52a (aufgehoben)
      • § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
      • § 53 Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995
      • § 54 (weggefallen)
      • § 55 Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden)
      • § 56 Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
      • § 57 Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
      • § 58 Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben
      • §§ 59 bis 61 (weggefallen)

X. Kindergeld

      • § 62 Anspruchsberechtigte
      • § 63 Kinder
      • § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
      • § 65 Andere Leistungen für Kinder
      • § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
      • § 67 Antrag
      • § 68 Besondere Mitwirkungspflichten
      • § 69 Überprüfung des Fortbestehens von Anspruchsvoraussetzungen durch Meldedaten-Übermittlung
      • § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
      • § 71 (aufgehoben)
      • § 72 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes
      • § 73 (weggefallen)
      • § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
      • § 75 Aufrechnung
      • § 76 Pfändung
      • § 76a (aufgehoben)
      • § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
      • § 78 Übergangsregelungen

XI. Altersvorsorgezulage

      • § 79 Zulageberechtigte
      • § 80 Anbieter
      • § 81 Zentrale Stelle
      • § 81a Zuständige Stelle
      • § 82 Altersvorsorgebeiträge
      • § 83 Altersvorsorgezulage
      • § 84 Grundzulage
      • § 85 Kinderzulage
      • § 86 Mindesteigenbeitrag
      • § 87 Zusammentreffen mehrerer Verträge
      • § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage
      • § 89 Antrag
      • § 90 Verfahren
      • § 90a (aufgehoben)
      • § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
      • § 92 Bescheinigung
      • § 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
      • § 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
      • § 93 Schädliche Verwendung
      • § 94 Verfahren bei schädlicher Verwendung
      • § 95 Sonderfälle der Rückzahlung
      • § 96 Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften
      • § 97 Übertragbarkeit
      • § 98 Rechtsweg
      • § 99 Ermächtigung

 

      • Anlage 1 (zu § 4d Abs. 1) Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen
      • Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
      • Anlage 2 (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU
      • Anlage 3 (zu § 50g)
      • Anlage 3a (aufgehoben)

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.