Ein ewiger Kampf gegen die Kürzungen von Gutachterrechnungen und Reparaturkosten – die HUK-COBURG ist eine harte Nuss!

1. Sachverhalt

Unser Mandant wurde am 05.11.2015 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Haftung des Unfallgegners und seiner Versicherungdie HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AGwar unstreitig. Der vorläufige Schaden des Mandanten betrug 3.633,33 € (einschließlich Gutachterkosten). Die HUK-Coburg kürzte die kalkulierten Reparaturkosten um 938,83 €, den errechneten Minderwert um 150,- €, die Gutachterkosten um 89,57 € und unsere Anwaltskosten um 78,89 € (insgesamt; 1.257,29 €).

Wir widersprachen den unberechtigten Kürzungen mit Schreiben vom 18.12.2015. Antwort der HUK-Coburg vom 30.12.2015:

„Wir verbleiben bei unserer Regulierungsentscheidung.“

Im Januar 2015 rief ich bei der HUK-Coburg an und teilte nochmals mit, dass ich einen Klageauftrag habe. Ich fragte nach, ob man tatsächlich weitere, unnötige Kosten produzieren möchte. Antwort war sinngemäß: „Dann klagen Sie doch.“

Am 24.02.2016 haben wir Klage erhoben und die HUK-Coburg darüber informiert sowie erneut zur Zahlung aufgefordert. Antwort der HUK-Coburg vom 26.02.2016:

 

„Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest und bitten um Ihr Verständnis.“

 

Erst nachdem die Klage der HUK-Coburg vom Gericht zugestellt wurde, hat diese den gesamten Betrag aus der Klage anstandslos bezahlt.

 

An diesem Beispiel kann man sehen, wieviel Kalkül hinter dem systematischen Vorgehen der Haftpflichtversicherung steckt. Glücklicherweise hatte unser Mandant eine Rechtsschutzversicherung, ansonsten wäre nämlich fraglich gewesen, ob er überhaupt geklagt hätte. Unsere täglich Erfahrung zeigt leider, dass viele auf die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten, dadurch viel Geld verlieren und die Haftpflichtversicherungen dadurch Millionen sparen.

Unser Beispiel soll zeigen, dass das nicht sein muss!

2. unser Tipp

Sie müssen jedem Unfallgeschädigten deutlich klar machen, dass es keinen einfachen bzw. klaren Fall gibt. Die Realität sieht leider anders aus. Je besser Ihr Kunde beraten wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er alles bekommt was ihm zusteht und er mit Ihnen und der Unfallregulierung insgesamt zufrieden ist.

3. WICHTIG – unbedingt beachten!

Zurzeit bekommen wir viele Beschwerden von Unfallgeschädigten, die sich über das Regulierungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherungen ärgern, weil ihnen diverse Positionen (meist grundlos) gekürzt wurden. Wir nehmen solche Fälle nicht an und teilen den Unfallgeschädigten regelmäßig höflich mit, dass man uns von Anfang an hätte beauftragten müssen. Viele reagieren mit Unverständnis oder teilen glaubhaft mit, dass der Gutachter sie nicht darauf hingewiesen hätte. Diese Unzufriedenheit kann schnell zu Lasten des Gutachters gehen, da die Unfallgeschädigten einen Schuldigen suchen und dann plötzlich die Meinung vertreten, der Gutachter sei schuld. Bitte schützen Sie sich selber und weisen sie Ihre Kunden ausdrücklich auf das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherungen hin, um sich unnötigen Ärger und unzufriedene Kunden zu ersparen!

Dieser Text wurde von Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt.

 

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