Massenunfall

Solch ein Massenunfall ist ein Absoluter Albtraum, vor allem bei diesen Wetterverhältnissen!

 

 

Das Problem bei solch einem Massenunfall ist, dass viele Personen bzw. Fahrzeuge in solch einer Situation beteiligt sind und dadurch das Verletzungsrisiko steigt. Solche Massenunfälle ereignen sich oft auf Autobahnen oder bei schlechten Wetterverhältnissen. Auf Autobahnen unterschätzen die Verkehrsteilnehmer oft ihre Geschwindigkeit bzw. den erforderlichen Sicherheitsabstand. Ein Folgeproblem ist, dass für die Rettungskräfte der Zugang zur Unfallstelle bzw. zu den Verletzten nicht immer gewährleistet werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass Verletzte Personen nicht oder nicht rechtzeitig behandelt werden können.

Wie kann man als Unfallgeschädigter seine Ansprüche durchsetzen?

Bisher war es bei Massenunfällen in Deutschland so, dass meistens eine Versicherung der beteiligten Personen bestimmt wurde, die den gesamten Fall abwickelte und die Ansprüche der Geschädigten regulierte bzw. den Unfall insgesamt abwickelte. Anschließend erfolgte eine Regulierung unter den Versicherungen. Seit dem Jahr 2015 wurde dieses Prozedere vereinfacht. Nun können die Unfallgeschädigten ihr Ansprüche bei ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden und regulieren lassen. Dies ist selbst dann möglich, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Der Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet.

Wann liegt ein Massenunfall aus versicherungsrechtlicher Sicht vor?

Ein Massenunfall liegt vor, wenn mindestens 40 Fahrzeug beteiligt sind. Vor dem Jahr 2015 war die Grenze bei mindestens 50 Fahrzeugen.

Wenn 20 bis 39 Fahrzeugen beteiligt sind, wird dieses Verfahren nur dann angewendet, wenn der Schadenhergang schwer nachzuvollziehen ist.

Wenn bis zu 20 Fahrzeuge in einen Massenunfall verwickelt sind, dann wird grundsätzlich nach Sach- und Rechtslage reguliert.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) hat zum Thema Massenunfall und Haftung noch folgende Grafik erstellt:

Grund für diese Grafik ist, dass die Kfz-Versicherer bisher nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten übernommen haben. Bei Schäden an der Front und am Heck sowie bei Totalschäden wurden zwei Drittel übernommen, bei einem reinen Frontschaden 25 Prozent.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.