Drogen und Schadenersatz –

Autofahrer unter Drogen haftet

 

Haftet ein Autofahrer unter Drogen mehr als nur für seine begangene Straftat?

 1. Ja, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 17.06.2016. Ein Autofahrer der unter Drogen und ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich nicht nur strafbar. Er muss zudem auch selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

 

2. Was war passiert?

Ein Mann besuchte ein Autohaus. Währenddessen entwendete er einen Autoschlüssel und fuhr mit dem dazugehörigen Auto davon. Am Tag darauf entdeckte die Polizei den PKW auf einem Pendlerparkplatz. Obwohl sie es blockierten fuhr der Betroffene los. Dabei stieß er gegen ein Einsatzfahrzeug und konnte flüchten. Der Mann besaß keinen gültigen Führerschein. Außerdem hatte er Morphin, Heroin und Cannabis konsumiert.

Die klagende Kfz-Haftpflichtversicherung übernahm den Schaden. Drei Jahre später forderte sie von dem Mann die Zahlung des Schadenersatzes in Höhe von 20.000 Euro. Er weigerte sich jedoch mit der Behauptung zum damaligen Zeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein.

 

3. Was sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf?

Da das Landgericht Wuppertal den Antrag des Mannes auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen hatte, legte er Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Diese wurde jedoch abgewiesen.

Laut Oberlandesgericht Düsseldorf müsse der Mann haften. Er selbst habe zu beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Geschehens schuldunfähig war. Sofern die entnommene Blutprobe nicht mehr zur Verfügung stünde, erleichtere dies keineswegs seine Beweisführung. Auch in seinem Fall lag die Blutprobe nicht mehr vor, da diese nur zwei Jahre aufbewahrt wurde. Der Mann konnte nicht beweisen, dass er auf Grund des Drogenkonsums schuldunfähig war. Der gezielte Diebstahl des Fahrzeugschlüssels spreche bereits dagegen. Das damals erstellte Untersuchungsprotokoll bezeichnet sein Verhalten als „geordnet“ und „normal“. Ein schuldausschließender Zustand wurde daher vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgelehnt. Mithin müsse der Betroffene nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die zivilrechtlichen Konsequenzen, also Schadenersatzzahlung, tragen.

 

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin