Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 als oberster Gerichtshof des Bundes für den Bereich der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit errichtet und hatte seinen Sitz bis zum Umzug nach Leipzig im Jahr 2002 in Berlin.
Die Verwaltungsgerichte sind für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten im Verhältnis von Bürger und Staat zuständig, soweit nicht der Rechtsweg zu anderen Gerichten eröffnet ist. Dazu gehören insbesondere Fälle aus den Bereichen des Staatsangehörigkeits- und des Ausländerrechts, des Beamtenrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Bau- und Planungsrechts, des Jugendhilfe- und Ausbildungsrechts, des Umwelt- und Immissionsschutzrechts, des Straßen- und Straßenverkehrsrechts, des Kommunalrechts sowie des Schul- und Hochschulrechts.

Die meisten Verwaltungsprozesse finden bei den örtlichen Verwaltungsgerichten (1. Instanz) und im Berufungsverfahren bei den Oberverwaltungsgerichten oder Verwaltungsgerichtshöfen der Länder (2. Instanz) statt.

Hauptaufgabe des Bundesverwaltungsgerichts ist es, als Revisionsinstanz (zumeist 3. Instanz) über die Auslegung und Anwendung von Bundesrecht zu entscheiden und die Vereinheitlichung sowie Fortbildung des Rechts zu sichern. Neue Tatsachen werden im Revisionsverfahren nicht festgestellt. Ebenso prüft das Revisionsgericht grundsätzlich nicht, ob Landesrecht zutreffend ausgelegt und angewandt worden ist. In besonderen Fällen sind dem Bundesverwaltungsgericht auch erstinstanzliche Zuständigkeiten übertragen worden. Dazu zählen etwa Streitigkeiten über die Planung und den Ausbau von besonders wichtigen Verkehrswegen (Autobahnen, Eisenbahntrassen etc.) oder vom Bundesminister des Inneren ausgesprochene Vereinsverbote.

Die zehn Revisionssenate tagen bei allen grundlegenden Fragen in einer Besetzung von fünf Richterinnen und Richtern. Sie werden bei ihrer Arbeit insbesondere durch die Geschäftsstellen, den Informationsdienst und die Bibliothek unterstützt.

Eine besondere Funktion hat das Bundesverwaltungsgericht schließlich in Fragen des Wehrrechts. Zwei eigens eingerichtete Wehrdienstsenate befinden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Truppendienstgerichte, etwa in Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten. Aus diesem Grund hat auch der Bundeswehrdisziplinaranwalt hier sein Büro.

Insgesamt sind im Bundesverwaltungsgericht zurzeit 55 Richterinnen und Richter sowie rund 150 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter tätig.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.