A. Sachverhalt
Ein Gutachter wurde von einem Unfallgeschädigten beauftragt, nach einem unverschuldeten Unfall (Auffahrunfall) ein Gutachten zu erstellen. Der Gutachter erstellte daraufhin auftragsgemäß ein Gutachten und kam zu dem Ergebnis, dass der Schaden sich brutto auf 813,91 € beläuft; Beschädigung der Anhängerkupplung und des Stoßfängers.
Die HUK kürzte daraufhin das Gutachten auf 600,- € und stellte sich dann auf den Standpunkt, dass ein Bagatellschaden vorläge und die Kosten des Gutachters daher nicht erstattungsfähig seien. Die Kostenrechnung des Gutachters beliefen sich auf 365,06 €. Die HUK verweigerte jedoch die Bezahlung.
Nachdem wir zunächst (erfolglos) außergerichtlich tätig geworden sind, erhoben wir Klage. Nach Zustellung der Klage wurde der eingeklagte Betrag (zuzüglich unserer Anwaltskosten) anstandslos bezahlt. Es geht doch.

B. Unser Tipp
Die HUK ist sehr professionell organisiert und lehnt zunächst systematisch einen Großteil aller Ansprüche ab.  Es werden wohl interne Listen geführt. Viele Unfallopfer, Werkstätten und Gutachter zeigen keine Gegenwehr und landen auf dieser Liste unter der Rubrik: „lässt sich fast alles gefallen“.
So werden Unfallopfer, Werkstätten und Gutachter dann auch behandelt. Arbeiten Sie professionell und gehen Sie gegen unberechtigte Kürzungen vor. Ansonsten verlieren (unnötig) Sie viel Geld.
Beauftragen Sie sofort einen Anwalt. Der größte Fehler ist, seine Ansprüche auf eigene Faust geltend zu machen!

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.